REVISION FAHRLEHRERVERORDNUNG

Verzögerungen bei der Fahrlehrerverordnung

Die geplante Revision der Fahrlehrerverordnung kann wegen der Beschwerde gegen die neue Prüfungsordnung vorderhand nicht umgesetzt werden.

Direkt mit der Inkraftsetzung der aktuell durch eine Beschwerde blockierten Prüfungsordnung zusammen hängt die geplante Revision der Fahrlehrerverordnung FV. Die Revision wird somit weiterhin verzögert, wodurch auch die neuen, getrennten Fachrichtungen für Fahrlehrer:innen für Auto, Motorrad, Lastwagen und Bus (noch) nicht eingeführt werden können. Ebenfalls blockiert sind die geplanten Änderungen bezüglich der Organisation der obligatorischen Weiterbildung.

Mit einem Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung wird frühestens für 2025 gerechnet. Danach rechnet das Bundesamt für Strassen ASTRA mit rund einem Jahr, in welchem die Fahrlehrerverordnung finalisiert und durch den Bundesrat verabschiedet werden muss.

Offen ist beim ASTRA zudem die Regelung der neuen Übergangsbestimmung betreffend die Fahrlehrerweiterbildung (Unterscheidung von Fahrlehrer:innen, die bei Inkrafttreten der modifizierten FV ihre fünfjährige Weiterbildungsperiode nicht beendet haben, und solchen, welche ihre Weiterbildungsperiode gemäss neuem Konzept in Angriff nehmen). Diesen Punkt gilt es bundesverwaltungsintern noch zu bereinigen, was allenfalls Einfluss auf den Zeitplan haben könnte.