Anerkennung von ausländischen Fahrlehrerqualifikationen in der Schweiz

Wer im Ausland eine Fahrlehrerausbildung abgeschlossen hat und in der Schweiz als Fahrlehrer:in arbeiten möchte, muss die ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Zuständig dafür ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Es prüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit der entsprechenden schweizerischen Qualifikation gleichwertig ist.

Stellt das SBFI wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der schweizerischen Ausbildung fest, können Ausgleichsmassnahmen erforderlich sein, beispielsweise eine Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang. Welche Massnahmen zu absolvieren sind, legt das SBFI unter Berücksichtigung der individuellen Ausbildung und Berufserfahrung fest. Zusätzlich müssen die erforderlichen Kenntnisse des schweizerischen Strassenverkehrsrechts nachgewiesen werden.

Verfügt das SBFI die Gleichwertigkeit, kann anschliessend die Fahrlehrerbewilligung beim zuständigen Kanton beantragt werden.

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