Vernehmlassungen

Stellungnahmen im Rahmen von Vernehmlassungen

L-drive Schweiz nimmt mit Blick auf die Fahrausbildung und die Verkehrssicherheit aktiv an laufenden Vernehmlassungen zu Fragen rund um die Mobilität und das Strassenverkehrsrecht teil.

Teilrevision Signalisationsverordnung - Stellungnahme

Der Bundesrat hat im Mai 2020 beschlossen, dass er im Signalisationswesen keine konkreten technischen Normen von privatrechtlichen Organisationen mehr für rechtsverbindlich erklären will. Die wichtigsten Inhalte dieser Normen sollen deshalb ins Bundesrecht überführt werden. L-drive Schweiz hat zum Vorschlag mehrheitlich zustimmend Stellung bezogen.

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Modernisierung des Verkehrskunde-Unterrichts

L-drive Schweiz begrüsst im Rahmen der laufenden Vernehmlassung grundsätzlich das Bestreben des Bundesrates, den Verkehrskunde-Unterricht (VKU) zu modernisieren. Die Dachorganisation der Schweizer Fahrlehrer:innen kann der Vorlage jedoch nur zustimmen, wenn die Anzahl Lektionen im VKU signifikant erhöht wird. Die Integration neuer Themen wie Fahrerassistenzsysteme (FAS) erfordert mehr Unterrichtszeit, um eine fundierte Ausbildung zu gewährleisten.

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Bundesrat will automatisiertes Fahren ermöglichen

Im Oktober 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über zwei neue Verordnungen eröffnet, mit denen er das automatisierte Fahren regeln will. L-drive Schweiz begrüsst das Engagement des Bundesrats, frühzeitig gesetzliche Grundlagen zu schaffen. In der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage sieht L-drive Schweiz indessen noch Optimierungspotenzial, was die Fahrausbildung anbelangt.

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Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli

Mit der Vorlage zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung ARV 1 sowie der Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli soll ab 1. Juli 2026 im grenzüberschreitenden Verkehr der Geltungsbereich der Chauffeurverordnung ausgedehnt werden. L-drive Schweiz ist mit den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend einverstanden, würde es indessen sehr befürworten, wenn Lieferwagen-Fahrer:innen betreffend ARV umfassender geschult und weitergebildet würden.

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Regelungen für Klein-Mobilität auf Radverkehrsflächen

Ende Juni 2023 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren betreffend die Verkehrsflächen für den Langsamverkehr durchzuführen. Bezüglich der Regelung der Kleinmobilität auf Radverkehrsflächen besteht Handlungsbedarf. L-drive Schweiz hat diesbezüglich Stellung genommen.

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Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 Massnahmen zur Reduktion des Motorenlärms in die Vernehmlassung geschickt. Die Erzeugung von unnötigem Verkehrslärm soll einfacher und strenger sanktioniert werden können. Nebst den Manipulationen an Fahrzeugen (Tuning) steht dabei auch das Verhalten der Lenkenden im Fokus. Zusätzlich soll der Bund diejenigen Kantone finanziell unterstützen können, welche ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren.

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Vorschriften für Fahrzeuge – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts

Die Vorlage umfasst die Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit den weiterentwickelten internationalen Regelungen sowie diverse Anpassungen an Anliegen der Kantone und der Branchen. Insbesondere sollen die neuen fahrzeugtechnischen Vorschriften der EU für Fahrassistenzsysteme und weitere EU-Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit von Strassenfahrzeugen auch in der Schweiz verpflichtend gelten. Weiterer Schwerpunkt ist die Überarbeitung der Einteilungskriterien und Regelungen für Arbeitsfahrzeuge. Datum der Eröffnung: 29. Juni 2022 Vernehmlassungsfrist: 20. Oktober 2022

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Änderung der Fahrlehrerverordnung (FV) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV)

Am 24. Mai 2022 hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Konsultation zur geplanten Revision der Fahrlehrerverordnung (FV) sowie der Verkehrszulassungsverordnung (VZV)  abgeschlossen. Die vorgesehenen Anpassungen sind nicht zuletzt auch wegen der neuen Prüfungsordnung und der Revision des Berufsbildes Fahrlehrer:in notwendig.

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