Stellungnahmen im Rahmen von Vernehmlassungen
L-drive Schweiz nimmt mit Blick auf die Fahrausbildung und die Verkehrssicherheit aktiv an laufenden Vernehmlassungen zu Fragen rund um die Mobilität und das Strassenverkehrsrecht teil.
Regelungen für Klein-Mobilität auf Radverkehrsflächen
Ende Juni 2023 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren betreffend die Verkehrsflächen für den Langsamverkehr durchzuführen. Bezüglich der Regelung der Kleinmobilität auf Radverkehrsflächen besteht Handlungsbedarf. L-drive Schweiz hat diesbezüglich Stellung genommen.
Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 Massnahmen zur Reduktion des Motorenlärms in die Vernehmlassung geschickt. Die Erzeugung von unnötigem Verkehrslärm soll einfacher und strenger sanktioniert werden können. Nebst den Manipulationen an Fahrzeugen (Tuning) steht dabei auch das Verhalten der Lenkenden im Fokus. Zusätzlich soll der Bund diejenigen Kantone finanziell unterstützen können, welche ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren.
Vorschriften für Fahrzeuge – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts
Die Vorlage umfasst die Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit den weiterentwickelten internationalen Regelungen sowie diverse Anpassungen an Anliegen der Kantone und der Branchen. Insbesondere sollen die neuen fahrzeugtechnischen Vorschriften der EU für Fahrassistenzsysteme und weitere EU-Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit von Strassenfahrzeugen auch in der Schweiz verpflichtend gelten. Weiterer Schwerpunkt ist die Überarbeitung der Einteilungskriterien und Regelungen für Arbeitsfahrzeuge. Datum der Eröffnung: 29. Juni 2022 Vernehmlassungsfrist: 20. Oktober 2022
Änderung der Fahrlehrerverordnung (FV) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
Am 24. Mai 2022 hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Konsultation zur geplanten Revision der Fahrlehrerverordnung (FV) sowie der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) abgeschlossen. Die vorgesehenen Anpassungen sind nicht zuletzt auch wegen der neuen Prüfungsordnung und der Revision des Berufsbildes Fahrlehrer:in notwendig.