Chauffeurverordnung ARV 1

Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung sowie Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli

Mit der Vorlage zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung ARV 1 sowie der Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli soll ab 1. Juli 2026 im grenzüberschreitenden Verkehr der Geltungsbereich der Chauffeurverordnung ausgedehnt werden. L-drive Schweiz ist mit den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend einverstanden, würde es indessen sehr befürworten, wenn Lieferwagen-Fahrer:innen betreffend ARV umfassender geschult und weitergebildet würden.

Ab 1. Juli 2026 und somit zeitgleich wie in der EU möchte der Bundesrat im grenzüberschreitenden Verkehr den Geltungsbereich der Chauffeurverordnung ausgedehnen. Betroffen von der Ausweitung wären nur Führer:innen von Motorwagen und Fahrzeugkombinationen zum Sachentransport von über 2,5 bis 3,5 t, für welche das Fahren die berufliche Haupttätigkeit darstellt. Damit wird die Motion 20.4478 Dittli umgesetzt, worin «Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen» verlangt werden.

L-drive Schweiz ist mit den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend einverstanden, würde es indessen sehr befürworten, wenn Lieferwagen-Fahrer:innen betreffend ARV umfassender geschult und weitergebildet würden.

Stellungnahme L-drive Schweiz

Chauffeurverordnung ARV 1 Fragebogen.pdf
application/pdf
100,2 KiB
Stellungnahme Vernehmlassung zur Chauffeurverordnung ARV 1.pdf
application/pdf
222,0 KiB