Kommissionen

QSK – Qualitätssicherungskommission

Die QSK ist die Kommission für Qualitätssicherung. Sie ist das Organ von L-drive Schweiz, das für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachausweiserteilung zuständig ist und die Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Ausbildung zur/zum Fahrlehrer:in/übernimmt.

Mehr Infos:
QSK – Kommission für Qualitätssicherung

Berufsbildungsfondskommission BBF Fahrlehrer:in

Dem vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds sind alle aktiven Fahrlehrer:innen in der Schweiz unterstellt. Mit Beiträgen aus dem Fonds werden Projekte im Bereich der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung der Fahrlehrer:innen unterstützt und mitfinanziert.

Die Fondskommission leitet den Fonds in operativer Hinsicht und erfüllt die Aufgaben gemäss Art. 15 des Fondsreglements.

Fondskommissionspräsident: Adam Ferrari
Fondskommissionsmitglieder: Paul-André Freitag, Maria Gapany-Bonafiglia, Ravaldo Guerrini, Roger Heinzer, Aldo Prospero, Patrick Schneider, Roger Wintsch

Weitere Informationen zum Berufsbildungsfonds:
Berufsbildungsfonds BBF Fahrlehrer:in

Kommission Berufsbildung

Die Kommission Berufsbildung widmet sich der Grundausbildung der Fahrlehrerschaft sowie den Berufsschulen, wogegen der Kommission für Qualitätssicherung QSK in Abgrenzung dazu die Aufsichtsfunktion zukommen.

Kommissionspräsident: Markus Hess

Kommissionsmitglieder: Jean-Bernard Chassot, Olivier Lichtensteiger, Dario Lichtensteiger, Daniel Sacher.

Rekurskommission

Die Rekurskommission ist die Streitschlichtungsstelle von L-drive Schweiz Suisse Svizzera. Alle Beschlüsse von Organen von L-drive Schweiz Suisse Svizzera müssen vor dem
Gang an ein ordentliches Gericht von der Rekurskommission behandelt werden. Die Tätigkeiten der Kommissionen Berufsbildungsfonds BBF und Qualitätssicherungskommission QSK sind hiervon nicht betroffen.

Die Mitglieder der Rekurskommission werden von der Delegiertenversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt, dürfen nicht Mitglied eines anderen Organs (Vorstand, Fachgruppenvorstand, Kommissionen) sein und können wiedergewählt werden. Das Höchstalter beträgt 70 Jahre.

Die Rekurskommission erhebt für ihre Tätigkeit eine Gebühr. Die Gebühr wird in Form einer Pauschale von CHF 500.00 erhoben und ist im Voraus geschuldet.

Präsident Rekurskommission: RA Dr. jur. Peter Loher

Mitglieder der Rekurskommission: Paolo Colombi, Mario-Antonio Ghidoni.

 

Kontakt / Anschrift:

SwissLegal asg.advocati
RA Dr. jur. Peter Loher
Kreuzackerstrasse 9
9000 St. Gallen