Cannabis im Strassenverkehr: Am Steuer nie!

Niemand möchte betrunkene Fahrzeuglenkende auf der Strasse. Das Gesetz setzt klare Limiten, der körperliche Abbauprozess von Alkohol ist wissenschaftlich gut dokumentiert, und es lassen sich einfache Handlungsanweisungen formulieren. Als Faustregel gilt: Eine gesunde Leber baut in der Stunde 0,1 Promille Alkohol ab. Falls jemand über den Durst trinkt, dauert der Abbau entsprechend lange. Wer aber genügend lange wartet, kann ohne Gesetzeskonflikt und Gefährdung von sich selbst und anderen am Strassenverkehr teilnehmen.

Cannabis im Strassenverkehr der rechtliche Rahmen: VRV Art. 2 Abs. und Abs. 2bis

Der rechtliche Rahmen: VRV Art. 2 Abs. und Abs. 2bis

Die Substanzen Tetrahydrocannabinol (Cannabis), freies Morphin (Heroin/Morphin), Kokain, Amphetamin, Methamphetamin und Designerdrogen (z. B. Ecstasy) gelten in der Schweiz deshalb als grundsätzlich unvereinbar mit dem Strassenverkehr.

Wenn diese Substanzen im Blut einer Fahrzeuglenkerin oder eines Fahrzeuglenkers nachgewiesen werden, gilt die Fahrunfähigkeit als erwiesen (Art. 2 Abs. 2 und Abs. 2bis  VRV) in Verbindung mit den Weisungen des ASTRA vom 2.8.2016 betr. die Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr).

Wirkung von THC auf die Fahrfähigkeit

Solange Cannabis eine illegale Substanz ist, sind Wirkungsgrenzwerte wie bei Alkohol nicht möglich. Denn es fehlt eine Deklaration des THC-Gehalts und der daraus resultierenden Wirkung. Die Konsumierenden können somit nicht wissen, wie viel Cannabis sie konsumieren dürften, um einen bestimmten Grenzwert nicht zu überschreiten. Zudem ist die Wirkung von THC auf die Fahrfähigkeit abhängig von Dosis, Art und Häufigkeit des Konsums und der Konzentration des Wirkstoffes. Diese Interaktionen müssen besser erforscht werden, bevor ein sinnvoller Grenzwert festgelegt werden kann. Ebenso fehlt das Wissen, wie von einer Blutprobe rückwirkend die THC-Konzentration im Blut zum Zeitpunkt der Fahrt berechnet werden kann. Denn der Abbau von THC erfolgt, anders als bei Alkohol, nicht gleichmässig.

Die einzig mögliche Präventionsbotschaft lautet daher: Wer Cannabis konsumiert, beteiligt sich nicht am Strassenverkehr. Und im Umkehrschluss: Wer auf den Führerausweis angewiesen ist, muss dauerhaft auf den Konsum von Cannabis verzichten. Fahrschüler/innen gegenüber ist diese Haltung zu vertreten – auch im Wissen, dass sich diese Entweder-Oder-Forderung berechtigterweise dem Vorwurf aussetzt, realitätsfremd zu sein. Jede zehnte Person zwischen 20 bis 24 Jahren gibt in der Gesundheitsbefragung an, mindestens einmal pro Monat Cannabis zu konsumieren. Laut Bundesamt für Statistik sind knapp zwei Drittel derselben Altersgruppe im Besitz eines Führerausweises. Die Personen in der Schnittmenge sehen sich mit einem klassischen Dilemma konfrontiert, das unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht auflösbar ist.

Geltende Praxis muss überdacht werden: Cannabis im Strassenverkehr

Geltende Praxis muss überdacht werden

Doch kein Rausch hält ewig an. Darum braucht es, nebst dem politischen Willen, mehr Forschung und den Einbezug der Wissenschaft, um möglichst bald konkrete Handlungsempfehlungen für diejenigen Personen geben zu können, die sich trotz gelegentlichem Konsum von Cannabis-Produkten legal und sicher im Strassenverkehr bewegen möchten. Die Forderung ist die gleiche wie bei Alkohol: Am Steuer nie. Offen bleibt: Wie lange ist nie?

 

Quelle: Am Steuer nie!