Der neue Verkehrskundeunterricht VKU ab 1. Januar 2027 im Überblick

Ab 1. Januar 2027 gilt für den Verkehrskundeunterricht VKU neues Recht. Der Kurs findet neu vor der Theorieprüfung statt und behandelt Fahrerassistenzsysteme. Er bleibt Präsenzunterricht. L-drive Schweiz prüft im Auftrag der Kantone die Lehrmittel.

Der neue Verkehrskundeunterricht VKU ab 1. Januar 2027 im Überblick

Der neue Verkehrskundeunterricht VKU ab 1. Januar 2027 beruht auf einem Entscheid des Bundesrats vom 19. Dezember 2025. Er hat die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) angepasst. Zugleich hat das ASTRA die neue Verordnung über den Kurs über Verkehrskunde (VKUV) erlassen.

Die VKUV ersetzt die bisherigen Weisungen des ASTRA. Damit sind die Vorgaben erstmals rechtsverbindlich und schweizweit einheitlich geregelt. Für Fahrschulen, Lernende und Kantone ändern sich Zeitpunkt, Inhalte, Kursorganisation und Lehrmittel.

VKU vor der Theorieprüfung

Neu besuchen Lernende den VKU vor der Basistheorieprüfung. Der Kursnachweis ist bereits bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen. Die Pflicht gilt für die Kategorien A, A1, B und B1.

Für den Kursbesuch müssen die Teilnehmenden den FABER-PIN vorweisen können. Der Besitz des Lernfahrausweises ist nur für altrechtliche Teilnehmende zwingend. Für Nothilfekurs, Sehtest und VKU gilt keine feste Reihenfolge.

Der Kurs kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters besucht werden. So wenden Lernende das Wissen schon in den ersten Fahrstunden an. Zudem lernen sie Fahrmotive und Risiken kennen, bevor sie Routine aufbauen.

Ab 1. Januar 2027 umfasst die Basistheorieprüfung 55 statt 50 Fragen. Das gilt für alle Prüfungen ab diesem Datum. Neu fliessen Inhalte des VKU ein, insbesondere zu Fahrerassistenzsystemen. Das ASTRA hält fest, die zusätzlich geprüften Aspekte würden vorher im VKU vermittelt.

Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren im VKU

Neu behandelt der Kurs den sicheren Umgang mit Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen. Im Zentrum stehen Nutzen, Grenzen und Risiken dieser Systeme. Besonders wichtig ist die Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine. Das Thema zieht sich durch alle vier Blöcke.

Lernende sollen verstehen, wann ein System eingreift und wann nicht. Ebenso lernen sie, wann sie selbst wieder übernehmen müssen. Weiterhin behandelt der Kurs Gefahrenwahrnehmung, Fahrfähigkeit, Ablenkung sowie umweltschonendes Fahren.

Kursstruktur mit vier Blöcken an vier Tagen

•     Der VKU umfasst vier Blöcke zu je zwei Stunden, inklusive einer Pause von zehn Minuten.

•     Pro Tag ist höchstens ein Block zulässig. Der Kurs verteilt sich damit auf vier Tage. Zweitägige Kompaktkurse sind nicht mehr möglich..

•     Block 1 ist zwingend als erster Block zu besuchen. Die weiteren Blöcke sind frei kombinierbar.

•     Ein Kurs zählt höchstens 12 Teilnehmende.

•     Der VKU bleibt Präsenzunterricht. E-Learning ersetzt den Kurs nicht. Es bleibt der Vorbereitung auf die Theorieprüfung vorbehalten.

•     Unterrichten dürfen nur Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer mit Bewilligung der Kategorie A oder B. Fahrlehrpersonen in Ausbildung unterrichten nur in ständiger Anwesenheit einer Person mit Fahrlehrerbewilligung.

•     Die VKUV stellt zudem Anforderungen an die Kursräume.

Kursbestätigung und Dokumentation in SARI

Fahrschulen erfassen ihre Kurse im System SARI VKU/PGS. Seit dem 1. September 2026 sind Kurse nach neuem Recht erfassbar. Beim Erfassen der Teilnehmenden prüft das System das Mindestalter automatisch.

•     Die Kursbestätigung erfolgt digital über SARI.

•     Sie ist unbefristet gültig.

•     Präsenzlisten sind drei Jahre aufzubewahren.

•     Ab 2027 werden Nothelferkurs und Sehtest dem Strassenverkehrsamt digital bestätigt. Bereits ausgestellte Papiernachweise bleiben gültig. Der Nothelferkurs ist sechs Jahre gültig, der Sehtest zwei Jahre.

Geprüfte VKU Lehrmittel ab 2027

Ab 1. Januar 2027 dürfen Fahrschulen im VKU nur noch geprüfte Lehrmittel einsetzen. Die Kantone legen die Anforderungen fest und führen die Qualitätskontrolle durch. Die VKUV erlaubt ihnen, diese Aufgabe an Dritte zu übertragen.

Die Kantone haben diese Prüfung über die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) an L-drive Schweiz übertragen. Die Mitglieder der asa genehmigten die Leistungsvereinbarung im Juni 2026. Damit anerkennen die Kantone die Fachkompetenz der Fahrlehrerschaft bei Inhalt und Didaktik der Fahrausbildung.

Die Prüfung erfolgt durch die Kommission zur Überprüfung der VKU-Lehrmittel (KÜV). Sie steht unter der Leitung von Markus Hess. Darin vertreten sind die Fahrlehrerschaft, die Berufsfachschulen und die asa. Für die Prüfung haben sich sieben Hersteller angemeldet.

Übergang 2026 und 2027 für Fahrschulen und Lernende

Was der neue VKU für den Alltag der Fahrschulen bedeutet, zeigt der Fachbeitrag Was beim VKU auf die Fahrschulen zukommt vom 25. September 2026.

Für Fahrschulen

•     Kurse nach bisherigem Recht sind bis 31. Dezember 2026 in SARI erfassbar.

•     Kurse nach neuem Recht sind seit 1. September 2026 in SARI erfassbar. Ab 1. Januar 2027 gelten die Blockstruktur nach VKUV und die Lehrmittelpflicht nach Art. 18 VZV.

•     Kursplanung und Anmeldeprozesse sind auf vier Kurstage und die frühere Stellung im Ausbildungsablauf auszurichten.

•     Neu werden die VKU-Lehrmittel und damit auch deren Inhalte geprüft. Weil die Theorieprüfung zudem VKU-Inhalte abfragt, zeigt sich die Unterrichtsqualität direkt in den Prüfungsresultaten.

•     Bestellungen geprüfter Lehrmittel frühzeitig mit den Verlagen klären. Geprüfte Lehrmittel sind ab [Datum] erhältlich, die Auslieferung erfolgt bis Ende 2026.

Für Lernende

•     Wer vor dem 1. Januar 2027 den VKU begonnen oder die Theorieprüfung bestanden hat, schliesst nach bisherigem Recht ab (Art. 151q VZV).

•     Wer die Theorieprüfung erst 2027 ablegt, absolviert die neue Prüfung mit 55 Fragen. Das gilt auch bei einem Gesuch aus dem Jahr 2025 oder 2026.

•     Wer das Gesuch ab 2027 stellt, besucht den VKU vor der Theorieprüfung. Bei einem Gesuch aus dem Jahr 2025 oder 2026 handhaben die Kantone den Übergang unterschiedlich. Massgebend ist die Auskunft des Strassenverkehrsamts im Wohnkanton.

•     Mehrere Kantone empfehlen deshalb, die Theorieprüfung nach Möglichkeit noch 2026 abzulegen. L-drive Schweiz empfiehlt, den VKU in Übergangsfällen vor der Theorieprüfung zu besuchen.

Die übrigen Kantone haben bis zum 6. Oktober 2026 keine eigenen Übergangsregeln veröffentlicht. Massgebend ist in jedem Fall die Auskunft des Strassenverkehrsamts im Wohnkanton. L-drive Schweiz empfiehlt, den VKU in Übergangsfällen vor der Theorieprüfung zu besuchen.

Position von L-drive Schweiz zur VKU Reform

L-drive Schweiz unterstützt die Integration der Fahrerassistenzsysteme in den VKU. In der Vernehmlassung 2024 forderte der Verband jedoch substanzielle Anpassungen. Insbesondere verlangte er eine deutliche Erhöhung der Lektionenzahl für die neuen Inhalte.

Diese Forderung hat der Bundesrat nicht übernommen. Der Kurs umfasst weiterhin acht Stunden, obwohl der Stoff wächst. Umgesetzt sind dagegen zentrale Anliegen der Fahrlehrerschaft. Dazu zählen der Präsenzunterricht, kleine Gruppen und die Lehrmittelprüfung durch den Fachverband.

L-drive Schweiz wird die Wirkung der Reform in der Praxis beobachten. Der Verband bringt seine Erfahrungen in die Weiterentwicklung der Fahrausbildung ein.

 

Rechtsgrundlagen und weiterführende Dokumente

•     Verordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde (VKUV), AS 2026 27

•     ASTRA, Änderungen vom 19. Dezember 2025 (Erlasse, Erläuterungen, Vernehmlassungsbericht)

•     L-drive Schweiz prüft neu VKU-Lehrmittel (8.6.2026)

•     asa will L-drive Schweiz Überprüfung der VKU-Lehrmittel übergeben (17.3.2026)

•     Assistenzsysteme neu Teil der Ausbildung im VKU (19.12.2025)

•     Blog: Was beim VKU auf die Fahrschulen zukommt (25.9.2026)

•     Blog: Der neue Verkehrskunde-Unterricht VKU (14.3.2026)

FAQs - Häufig gestellte Fragen bei Unfällen mit Tieren

Häufige Fragen zum neuen VKU

Haben Sie noch offene Fragen? Eine Reihe von Antworten auf häufig gestellte Fragen FAQs im Zusammenhang mit dem neuen Verkehrskunde-Unterricht VKU finden Sie hier.

FAQs zum neuen VKU