Richtiger Umgang mit blinden und sehbehinderten Personen im Strassenverkehr

377'000 Schweizerinnen und Schweizer sind von Blindheit, Taubblindheit oder Seh- und Hörsehbehinderung betroffen. Etwa 26'000 Kinder und Jugendliche sind von Geburt an mit einer Sehbehinderung oder Blindheit konfrontiert. Die meisten betroffenen Menschen werden jedoch erst im Laufe des Lebens sehbehindert.

Die einschneidenden Veränderungen, die daraus resultieren stellen sie vor grosse Herausforderungen. Umso wichtiger ist richtiges Verhalten ihnen gegenüber im Strassenverkehr.

Sehbehinderung: Betroffene Personen mit Seeproblemen sind auf korrektes Verhalten angewiesen

Betroffene Personen sind auf korrektes Verhalten angewiesen

Mit fortschreitendem Alter haben immer mehr Menschen mit starken Sehproblemen zu kämpfen. Ab 60 Jahren sind 7,3 % der Schweizer Bevölkerung von Sehbehinderung betroffen. Ab 80 Jahren gar jede vierte Person.

Betroffene Personen sind auf Unterstützung angewiesen. Und darauf, dass wir uns Ihnen gegenüber korrekt verhalten – auch oder gerade im Strassenverkehr.

Welche Funktionen hat der weisse Stock?

Neben der Tast- und Orientierungsfunktion hat der weisse Stock für Personen mit Sehbehinderung auch eine Schutz- und Erkennungsfunktion:

Er macht den blinden oder sehbehinderten Menschen als solchen erkenntlich. Im Strassenverkehr haben Menschen mit einem erhobenen weissen Stock auch dort Vortritt, wo sich kein Fussgängerstreifen befindet. Denn in der Verkehrsregelverordnung (VRV) heisst es:

VRV Art. 6 Abs. 4 - Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren

VRV Art. 6 Abs. 4

«Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.» Die Bestimmung gilt inner- wie auch ausserorts für alle Fahrzeuge, also auch beispielsweise für Velos und E-Trottis.

Gilt auch, wenn Person Blindenführerhund hat

Wird am Strassenrand der weisse Stock in die Höhe gehalten, wirft er quasi einen Zebrastreifen auf die Strasse. Wie am Rotlicht haben alle anzuhalten und die Person über die Strasse zu lassen. Und das gilt auch dann, wenn diese Person einen Blindenführerhund hat.

Korrektes Verhalten gegenüber blinden und sehbehinderten Personen im Strassenverkehr

Korrektes Verhalten gegenüber blinden und sehbehinderten Personen im Strassenverkehr

Und so verhalten Sie sich blinden und sehbehinderten Personen gegenüber im Strassenverkehr korrekt:

  • Blinde sind auf ihr Gehör angewiesen: Erst wenn nahe Motorgeräusche (bzw. bei E-Autos das künstliche Summen) sich nicht mehr bewegen (und Pneus verstummen), wird ein blinder Mensch mit weissem Stock beginnen, die Strasse zu queren. Deshalb gilt: Halten Sie in nur wenig Distanz an. Achtung: Immer vollständig anhalten und so lange mit dem Anfahren warten, bis die Person die Strasse überquert hat.
  • Schalten Sie den Motor nicht aus. Und vor allem: Hupen Sie nicht, um Blinde oder Sehbehinderte zum Überqueren zu ermuntern. Denn Hupen ist ein Warnsignal!
  • Vor allem jedoch gilt: Haben Sie Geduld.
Blinde oder sehbehinderte Personen im Auto mitnehmen

Blinde oder sehbehinderte Personen im Auto mitnehmen

  • Nehmen Sie eine sehbehinderte Person mit dem Auto mit, so führen Sie diese beginnend vom Heck des Autos nach vorne zur Eingangstüre.
  • Dort können Sie die Hand der Person auf den Griffhalter legen. Die Person wird die nächsten Schritte selbstständig ausführen.
  • Haben Sie Vertrauen: Der sehbehinderte Mitmensch legt seine Hand stets auf den am weitest herausstehenden Punkt des Türrahmens. So wird ein möglicher Aufprall der Türe an ein anderes Objekt mit der Hand abgefedert.
  • Das An- und Abschnallen des Sicherheitsgurtes kann die sehbehinderte Person selbstständig ausführen. Prüfen Sie vorher bitte jedoch, ob der Platz frei ist, damit keine sich darauf befindlichen Gegenstände beschädigt werden.