Berufsbildungsfonds BBF
Der Berufsbildungsfonds Fahrlehrer:innen hat zum Ziel, die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung der Fahrlehrer:innen zu fördern. Hierzu leisten die dem Fonds unterstellten Betriebe und aktiven Fahrlehrer:innen jährlich einen Beitrag. Träger des Fonds ist L-drive Schweiz.
Der Bundesrat hat den Berufsbildungsfonds Fahrlehrer:innen (nachfolgend Berufsbildungsfonds genannt) am 01. Juni 2016 für allgemeinverbindlich erklärt. Am 01. November 2016 ist dieser in Kraft getreten.
Der Berufsbildungsfonds gilt für alle Fahrlehrer:innen in der Schweiz. Die Beitragserhebung erfolgt gemäss dem Berufsbildungsfondsreglement Art. 9 Abs. 2 aus Basis des Systems für Administration, Registrierung und Information (SARI) der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).
Die Leistungen aus dem Berufsbildungsfonds finanzieren Projekte im Bereich der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung der Fahrlehrer:innen in der Schweiz.
Häufig gestellte Fragen zum BBF Fahrlehrer
Was ist der Sinn und Zweck des allgemeinverbindlichen Berufsbildungsfonds Fahrlehrer? Und für wen und wo gilt der Berufsbildungsfonds BBF Fahrlehrer? Antworten auf diese und allen anderen, häufig gestellten Fragen.
Leistungsgesuche
Übersicht der genehmigten Leistungsgesuche
Rechtliche Grundlagen
Jahresrechnung Berufsbildungsfonds
Fondskommission
Adam Ferrari (Präsident)
Roger Heinzer
Aldo Prospero
Ravaldo Guerrini
Maria Gapany-Bonafiglia
Roger Wintsch
Paul-André Freitag
Patrick Schneider