Häufig gestellte Fragen zum Berufsbildungsfonds BBF Fahrlehrer

Der Fonds hat zum Ziel, die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer zu fördern. Dies ermöglicht die Kosten dafür dadurch durch die gesamte Branche zu tragen und nicht nur durch Verbandsmitglieder. Nachfolgend Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs).

Was ist Sinn und Zweck des Berufsbildungsfonds Fahrlehrer?

Der Fonds hat zum Ziel, die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer zu fördern. Dies ermöglicht die Kosten dafür dadurch durch die gesamte Branche zu tragen und nicht nur durch Verbandsmitglieder.

Was ist der Nutzen des Berufsbildungsfonds Fahrlehrer?

Der Berufsbildungsfonds Fahrlehrer unterstützt finanziell Projekte im Bereich der höheren Berufsbildung sowie der berufsorientierten Weiterbildung. Er ermöglicht L-drive Schweiz als Trägerin des Fonds eine aktive Bildungspolitik. Der Berufsbildungsfonds ist eine grossartige Möglichkeit den Beruf der Fahrlehrerin und des Fahrlehrers weiterzuentwickeln.

Die Massnahmen, welche mit Geldern aus dem Berufsbildungsfonds Fahrlehrer finanziell unterstützt werden können, sind im Reglement des BBF definiert.

Wer steht hinter dem Berufsbildungsfonds BBF Fahrlehrer?

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) fungiert als Oberaufsichtsbehörde des Fonds. L-drive Schweiz ist Träger und der Vorstand L-drive Schweiz ist das Aufsichtsorgan des Fonds.

Geltungsbereich BBF: Für wen und wo gilt der Berufsbildungsfonds Fahrlehrer?

Die Beitragserhebung erfolgt gemäss Art. 9, Absatz 2 des Reglements BBF auf Basis des Systems für Administration, Registrierung und Information (SARI) der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).
Für den Geltungsbereich sind Art. 5 und 6 des Reglements BBF massgebend:
1. Gültige Fahrlehrerbewilligung (Code 201 im Führerausweis)
2. Tätigkeit im Abrechnungsjahr nach Art. 5 des Reglements des Berufsbildungsfonds als Fahrlehrer/in, Moderator/in oder Instruktor/in (auch im Nebenerwerb)

Weshalb gilt der Berufsbildungsfonds Fahrlehrer auch für Nicht-von L-drive Schweiz?

Mit dem Beschluss vom 2. Juni 2016 hat der Bundesrat der Berufsbildungsfonds Fahrlehrer als allgemeinverbindlich erklärt. Deshalb müssen sich alle aktiven Fahrlehrer:innen mit einem Beitrag am BBF beteiligen.

Finanzierung und Leistungen BBF Fahrlehrer: Wie wird der Berufsbildungsfonds finanziert?

Der Berufsbildungsfonds BBF Fahrlehrer wird aus den Beiträgen von allen Fahrlehrer:innen mit gültiger Fahrlehrerbewilligung finanziert. Die Beitragserhebung erfolgt auf Basis des Systems für Administration, Registrierung und Information (SARI) der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).

Was ist Sinn und Zweck des Berufsbildungsfonds Fahrlehrer?

Die Fondskommission entscheidet über den Einsatz der Gelder. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat die Oberaufsicht über den Berufsbildungsfonds Fahrlehrer und kontrolliert die Jahresrechnung mit dazugehörendem Revisionsbericht.

Welche Projekte kann der Berufsbildungsfonds BBF Fahrlehrer unterstützen?

Der Berufsbildungsfonds unterstützt gemäss Artikel 8 des Fondsreglements Projekte, welche dem Bereich der höheren Berufsbildung sowie der berufsorientierten Weiterbildung der gesamten Fahrlehrerschaft zugutekommen.

Die Höhe der Beiträge wird von der Fondskommission nach Eingang eines Beitragsgesuchs im Rahmen der Fondsmöglichkeiten in der jährlichen Budgetierung bestimmt.

Der Vorstand von L-drive Schweiz kann auf Antrag der Fondskommission weitere Massnahmen im Rahmen der höheren Berufsbildung und Weiterbildung beschliessen, die vom Berufsbildungsfonds finanziell unterstützt werden können. Eine aktuelle Übersicht der genehmigten Leistungsgesuche finden Sie auf dieser Webseite unter Berufsbildungsfonds.

Beitragspflicht: Wer ist beim Berufsbildungsfonds BBF Fahrlehrer beitragspflichtig?

Für den Geltungsbereich sind Art. 5 und 6 des Reglements BBF massgebend:
1. Gültige Fahrlehrerbewilligung (Code 201 im Führerausweis)
2. Tätigkeit im Abrechnungsjahr nach Art. 5 des Reglements des Berufsbildungsfonds als Fahrlehrer/in, Moderator/in oder Instruktor/in (auch im Nebenerwerb)

Wie hoch ist der Betrag für den Berufsbildungsfonds BBF Fahrlehrer?

Der Jahresbeitrag beträgt pro Person CHF 150.00. Der Jahresbeitrag ist nach dem Landesindex der Konsumentenpreise indexiert und wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Verbandsbeitrag und BBF-Beitrag

Nein. Der Berufsbildungsfonds Fahrlehrer unterstützt Projekte, von welchen die gesamte Fahrlehrerschaft im Bereich der höheren Berufsbildung sowie der berufsorientierten Weiterbildung profitiert und nicht ausgesprochen Verbandsmitglieder.

Wie kann ich mich von der Beitragspflicht befreien lassen?

Ein Formular für das Befreiungsgesuch wird der jährlichen Rechnung beigelegt. Dies dient Fahrlehrer/innen, welche nicht nach Art. 6 des Reglements BBF tätig sind, bei der Fondskommission eine Befreiung zu beantragen. Solange eine gültige Fahrlehrerbewilligung vorliegt, ist dieses Gesuch ist jährlich inkl. den nötigen Nachweisen einzureichen.

Leistungsgesuche Berufsbildungsfonds BBF Fahrlehrer: Wer kann ein Leistungsgesuch stellen?

Es steht grundsätzlich jedem offen ein Leistungsgesuch zu stellen. Das Gesuchsformular sowie die dazugehörige Wegleitung, welche als Hilfe beim Ausfüllen sowie für zusätzliche Informationen dienen soll, befinden sich ebenfalls auf dieser Webseite unter Berufsbildungsfonds.

Berufsbildungsfonds BBF Fahrlehrer: Wie muss ich bei einer Projekteingabe vorgehen?

Das Vorgehen beim Stellen eines Beitragsgesuches ist im Ausführungsreglement des Berufsbildungsfonds Fahrlehrer geregelt. Grundsätzlich kann jedermann ein Gesuch stellen.

Die Fondskommission überprüft eingegangene Beitragsgesuche gemäss dem geltenden Leistungskatalog und bestimmt über die verfügbaren Mittel aus dem Fonds.

 

Finanziert der Fonds die Ausbildung oder die Module für Fahrlehrer:innen?

Die Ausbildung für künftige Fahrlehrer:innen wird nicht über den Fonds finanziert. Kandidierende erhalten also keine Beiträge aus dem Fonds. Hierfür sind die Bundesbeiträge zur Unterstützung der höheren Berufsbildung vorgesehen. Infos hierzu sind verfügbar auf der Webseite des SBFI.
Auch die Ausbildungsmodule bzw. das Erstellen der Module wird nicht über den Fonds finanziert. Dies ist Sache der Modulanbieter. Die QSK überprüft lediglich die Qualität der Modulabschlussprüfungen, jedoch nicht mit finanziellen Mitteln des Fonds.