Weiterbildung für Fahrlehrer:innen

Fahrlehrer:innen sind von Gesetzes wegen (Art. 22 Fahrlehrerverordnung FV) zur beruflichen Weiterbildung verpflichtet.

Inhaber:innen der Fahrlehrerbewilligung der Kategorie B müssen sich ab Ausstellung der Fahrlehrerbewilligung jeweils innert fünf Jahren während mindestens fünf Tagen zu sieben Stunden weiterbilden.

Zu den Inhalten der obligatorischen Weiterbildung gehören psychologisch-pädagogische Aspekte des Fahrunterrichts, Unterrichtsmethodik, rechtliche und technische Kenntnisse, Fahrtechnik, Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre, umweltschonendes und energieeffizientes Fahren.

Alle Informationen zu den Bestimmungen, den Weiterbildungszielen und aktuellen Weiterbildungsangeboten finden Sie auf:
www.fahrlehrer-weiterbildung.ch