Auto-Fahrlehrer:in werden - Voraussetzungen für Modul B

Auto-Fahrlehrer:in – Voraussetzungen für Modul B

Die Ausbildung als Fahrlehrer:in Auto-Fahrlehrer:in (Kategorie B ) ist nach geltendem Recht die Grundausbildung der Fahrlehrerberufe in der Schweiz. Die Fahrlehrerschulen haben sich als Modulanbieter an die Modulidentifikation von L-drive Schweiz zu halten, damit sind die Handlungskompetenzen, die aus den Modulen resultieren, standardisiert.

Formale Voraussetzungen für die Zulassung an einer der Fahrlehrerschulen sind:

  • Abschluss Sekundarstufe II oder vergleichbarer Abschluss (Details anschliessend)
  • Sprachverständnis auf dem Niveau Sekundarstufe II (mindestens Niveau B2)
  • Erfüllen der Anforderungen an Begleitpersonen nach Art. 15 des Strassenverkehrsgesetzes

Weiter sind für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung vorausgesetzt (Ziffer 3.31 der Prüfungsordnung beachten):

  • Besitz des unbefristeten Führerausweises Kat. B seit mindestens 3 Jahren
  • Berechtigung zum berufsmässigen Personentransport (BPT, Code 121)
  • Zwei Jahre Berufspraxis

Gleichwertigkeitsanerkennung der Vorbildung

In der Prüfungsordnung über die Erteilung des eidgenössischen Fachausweises als Fahrlehrer/Fahrlehrerin vom 29. August 2007, Ziffer 3.31, Bst. a, sind die Bedingungen für die Zulassung zur Berufsprüfung festgelegt. Abschlussprüfung wird zugelassen, wer über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens 3-jährigen Grundbildung oder über einen von der QS-Kommission als gleichwertig erachteten Ausweis verfügt. Die Bedingung ist auch Voraussetzung in der Modulidentifikation des Modules B1 zur Vorbereitung auf den eidgenössischen Fachausweis (Modulabschluss B). Personen, welche nicht über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens 3-jährigen Grundbildung verfügen, können eine Gleichwertigkeitsüberprüfung beantragen.

Gleichwertigkeitsüberprüfung Fahrlehrer:in Einzureichende Unterlagen

Einzureichende Unterlagen

Personen, die die Gleichwertigkeit beanspruchen, reichen ein Portfolio ihrer bisherigen Tätigkeiten und erworbenen Kompetenzen ein, welches transparent, in allen Teilen belegbar und überprüfbar ist. Im Portfolio können auch nicht formal erworbene Kompetenzen und Lernleistungen aufgeführt werden, die bei entsprechender Überprüfung ebenfalls als gleichwertig anerkannt werden können.

Darin sind mindestens enthalten:

  • Lebenslauf mit allen Angaben zu Ausbildung, Weiterbildung und Berufserfahrung;
  • Liste für die Zusammenstellung der Vorbildung mit Datum, Dauer und Ort der Ausbildung, Weiterbildung, Tätigkeit sowie den erworbenen Kompetenzen/Fähigkeiten (Vorlage unter Dokumente);
  • Zertifikate, Fähigkeitszeugnisse, Atteste, Bescheinigungen, Ausweise, Zeugnisse.

Die persönlichen Daten der Antragsstellenden werden vertraulich behandelt und gemäss den Richtlinien betreffend die Gleichwertigkeit der Vorbildung geprüft.

Richtlinien betreffend die Gleichwertigkeit der Vorbildung.pdf
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248,3 KiB

Ausländische Abschlüsse

Ausländische Abschlüsse und Berufe welche in der Schweiz reglementiert sind, sind durch die zuständigen Anerkennungsstellen für ausländische Abschlüsse und Berufe anerkennen zu lassen. Es ist mindestens eine Niveaubestätigung notwendig.

Detaillierte Informationen sind auf der Website des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI verfügbar.

Möchten Sie ein Anerkennungsgesuch beim SBFI einreichen? Dann registrieren Sie sich im Online-Portal (ch-login). In dieser Anleitung wird erklärt, wie Sie vorgehen müssen.

Sobald Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie das Gesuch mit Zweck «anderer Grund» und Begründung «Niveaubestätigung für die Anmeldung zur eidg. Berufsprüfung Fahrlehrer/Fahrlehrerin» erfassen.

Gleichwertigkeitsüberprüfung beantragen

Das Einreichen des Antrags für die Gleichwertigkeit erfolgt elektronisch. Wer einen Antrag einreichen will, muss im Admin-Tool von L-drive Schweiz ein Login einrichten. Die Bearbeitungsgebühren betragen CHF 250. Sie werden mit der Antragsstellung in Rechnung gestellt und sind vor der Bearbeitung des Antrags zu begleichen.

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