Motorenlärm

Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 Massnahmen zur Reduktion des Motorenlärms in die Vernehmlassung geschickt. Die Erzeugung von unnötigem Verkehrslärm soll einfacher und strenger sanktioniert werden können. Nebst den Manipulationen an Fahrzeugen (Tuning) steht dabei auch das Verhalten der Lenkenden im Fokus. Zusätzlich soll der Bund diejenigen Kantone finanziell unterstützen können, welche ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren.

Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 Massnahmen zur Reduktion des Motorenlärms in die Vernehmlassung geschickt. Die Erzeugung von unnötigem Verkehrslärm soll einfacher und strenger sanktioniert werden können. Nebst den Manipulationen an Fahrzeugen (Tuning) steht dabei auch das Verhalten der Lenkenden im Fokus. Zusätzlich soll der Bund diejenigen Kantone finanziell unterstützen können, welche ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren.

Lärm gefährdet erwiesenermassen die Gesundheit

Lärm ist eine der negativen Auswirkungen des Verkehrs, denn Lärm ist nicht nur lästig, sondern gefährdet erwiesenermassen die Gesundheit sehr vieler Menschen. Laut einer 2018 veröffentlichten Studie der Lärmliga sind in der Schweiz rund 1,3 Millionen Menschen übermässigem Verkehrslärm ausgesetzt. Es versteht sich von selbst, dass sich L-drive Schweiz im Rahmen des Engagements seiner Mitglieder in der Fahraus- und -weiterbildung dafür einsetzt, dass das entsprechende Problembewusstsein geschaffen wird und der notwendige Respekt aller am Strassenverkehr beteiligten Gruppen gefördert werden kann. Nichtsdestotrotz gehen wir davon aus, dass es gewisse klare Regeln braucht, damit die Lärmproblematik entschärft werden kann.

L-drive Schweiz unterstützt die vorgeschlagene Umsetzung der Motion

L-drive Schweiz unterstützt daher die vorgeschlagene Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N und die damit verbundenen Bestrebungen, unnötige Lärmemissionen im Strassenverkehr zu eliminieren. Kein Mensch sollte unnötigem Lärm ausgesetzt sein und die Verkehrsentwicklung muss in einem für die Menschen gesunden Umfeld stattfinden können.

Daher begrüssen wir die vorgeschlagenen Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe, um illegale Veränderungen an Fahrzeugen vorzubeugen und Fehlverhalten durch die Verkehrsteilnehmenden einfacher und rascher sanktionieren zu können. Unsere Erfahrungen in der täglichen Präventionsarbeit und Fahrausbildungspraxis zeigen, dass schon alleine die Androhung von Sanktionen eine positive präventive Wirkung entfaltet und oftmals zu einer Verhaltensänderung führt.

Moderne Technik hat Potenzial

Viel Potenzial zur Lärmreduktion sehen wir zudem in der Weiterentwicklung der Fahrzeuge und dem Einsatz moderner zur Verfügung stehender Technik. Ebenso gilt es Trends entgegenzuwirken, welche dem Ziel der Lärmreduktion widersprechen (z.B. künstlich erzeugter Motorenlärm bei Elektroautos).

Unsere Stellungnahme im Detail

2023 Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»).pdf
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2023 Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren») Fragebogen.pdf
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