Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV)

Bundesrat will automatisiertes Fahren ermöglichen

Im Oktober 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über zwei neue Verordnungen eröffnet, mit denen er das automatisierte Fahren regeln will. L-drive Schweiz begrüsst das Engagement des Bundesrats, frühzeitig gesetzliche Grundlagen zu schaffen. In der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage sieht L-drive Schweiz indessen noch Optimierungspotenzial, was die Fahrausbildung anbelangt.

Mit der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vom 17. März 2023 hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens zu ermöglichen sowie Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen zu gewähren. Mit der Verordnung über das automatisierte Fahren und der Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen sollen diese Kompetenzen wahrgenommen werden. Ausserdem sollen die Bestimmungen betreffend die Fahrausbildung an Assistenz- und Automatisierungssysteme angepasst werden. Neben der Schaffung der zwei neuen Verordnungen müssen drei weitere Verordnungen angepasst werden.

L-drive Schweiz hat im Zuge der Vernehmlassung umfassend Stellung zum automatisierten Fahren sowie dem Entwurf der Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) bezogen.

Stellungnahme L-drive Schweiz

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Verordnung über das automatisierte Fahren Fragebogen.pdf
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