Verkehrsflächen für den Langsamverkehr

Regelungen für Klein-Mobilität auf Radverkehrsflächen

Ende Juni 2023 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren betreffend die Verkehrsflächen für den Langsamverkehr durchzuführen. Bezüglich der Regelung der Kleinmobilität auf Radverkehrsflächen besteht Handlungsbedarf. L-drive Schweiz hat diesbezüglich Stellung genommen.

Grundzüge der Vorlage und wesentlichste Änderungsvorschläge

Die vorgeschlagene Revision beinhaltet eine grundsätzliche Aufarbeitung der fahrzeugtechnischen Vorschriften, der Kategorisierung, der Verhaltensvorschriften, der  Signalisationsvorschriften und der Führerausbildung für Motorfahrräder und Leicht-Motorfahrräder. Es sollen zudem die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um Radstreifen mit baulichen Elementen schützen und spezifische Parkierungsf]ächen für Cargobikes und Bikes mit einem Anhänger errichten zu können.

In Erfüllung der Motion Nantermod vom 10. März 2020 (20.3080 «Elektrofahrräder. Gesetzgebung an die Verwendung im Tourismus anpassen») soll zudem das Mindestalter für das Führen von langsamen E-Bikes ohne Führerausweis auf 12 Jahre gesenkt werden. Als flankierende Massnahme sollen die Kinder von einer mindestens 18-jährigen Person beaufsichtigt und begleitet werden müssen.

Überarbeitung der Vorschriften ist angezeigt

L-drive Schweiz hält grundsätzlich fest, dass eine Überarbeitung der Vorschriften für Motorfahrräder und andere leichte motorisierte Fahrzeuge sowie der Zugang zu diesen Fahrzeugen angesichts der raschen (Fehl-)Entwicklung der Verhaltensweisen und der auf dem Markt erhältlichen Fahrzeuge dringend angezeigt ist.

Sicherheit muss an erster Stelle stehen

Allerdings müssen die neuen Regelungen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen - oder sie zumindest nicht zu verschlechtern. So lehnt L-drive Schweiz beispielsweise die vorgeschlagene Änderung der Beschilderung ab, mit der die Radwegbenutzungspflicht für schnelle Motorfahrräder und E-Bikes aufgehoben werden soll, da dies zu einem erhöhten Unfallrisiko mit Autos, Bussen und LKWs führen würde - insbesondere beim Überholen dieser schnellen Fahrräder.

Die Sicherheit muss an erster Stelle stehen, und deshalb haben E-Bikes und Motorfahrräder die Radstreifen zu benutzen. L-drive Schweiz befürwortet demgegenüber die Einrichtung von Radfahrstreifen für die leichte Mobilität, die klar von der Strasse getrennt sind, wo der Platz es zulässt.

Fachkräftemangel Verkehrsexpert:innen

Wegen des Fachkräftemangels möchte das UVEK auf Wunsch der Kantone im Rahmen der Vorlage zu den Verkehrsflächen für den Langsamverkehr auch gleich ein separates Thema abhandeln: Verkehrsexpert:innen, die Fahrzeug- und Führerprüfungen abnehmen, sollen keinen spezifisch schweizerischen Führerausweis mehr besitzen müssen.

Auch ein ausländischer Führerausweis der Kategorie B oder C nach der Richtlinie 2006/126/EG soll neu ausreichend sein, um Prüfungen abnehmen zu können. Die übrigen Anforderungen bleiben unverändert und das schweizerische Ausbildungsniveau für die Verkehrsexpertentätigkeit bleibt nach Ansicht des UVEK gewahrt.

L-drive Schweiz lehnt dieses Ansinnen klar ab: Es ist wichtig, dass Prüfer:innen die Prüfung, für die sie Expert:innen sind, selbst in der Schweiz bestanden haben. Nur dies bietet Gewähr, dass Prüfungen den hiesigen Verhältnissen entsprechend durchgeführt werden. Ausserdem unterscheiden sich die Regeln und Praktiken von Land zu Land bzw. von Kontinent zu Kontinent.

Stellungnahme L-drive Schweiz

2023 Vernehmlassung Verkehrsflächen für den Langsamverkehr Fragebogen.pdf
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2023 Vernehmlassung Verkehrsflächen für den Langsamverkehr Stellungnahme L-drive Schweiz.pdf
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