Drei Motionen zu Lernphase und Begleitfahrten eingereicht
Aus den Reihen der Parlamentarischen Gruppe Fahrausbildung/Fahrlehrer:innen sind in der Herbstsession 2026 drei Motionen eingereicht worden. Eine Motion richtet sich gegen bezahlte Laienbegleitung. Zwei Motionen verlangen Ausnahmen von der einjährigen Lernphase. Als Nächstes nimmt der Bundesrat Stellung.
Die Parlamentarische Gruppe Fahrausbildung/Fahrlehrer:innen hat in der Herbstsession 2026 drei Vorstösse eingereicht. Die Mitglieder der Gruppe haben die Motionen anfangs Oktober eingereicht. Im Zentrum steht die einjährige Lernphase.
Motion Bürgi schützt den Fahrlehrerberuf vor Laienbegleitung
Roman Bürgi (SVP) hat am 1. Oktober 2026 die Motion 26.4447 eingereicht. Seit Einführung der einjährigen Lernphase ist ein Markt für bezahlte Begleitfahrten entstanden. Diese Fahrten bieten Personen ohne Fahrlehrerbewilligung an. Die Motion will diesen Graubereich vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Strassen ASTRA die Laienbegleitung optimieren will, schliessen. Sie verlangt drei Massnahmen:
- Klare Abgrenzung. Jede entgeltliche oder systematisch organisierte Begleitung durch Dritte gilt als Fahrlehrtätigkeit und ist damit bewilligungspflichtig. Dies sollen die Fahrlehrerverordnung (FV) und die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) ausdrücklich festhalten.
- Wirksame Sanktionen. Unzulässige Angebote werden strafbar. Die Kantone müssen gemeldete Verstösse untersuchen und solche Angebote untersagen.
- Keine Plattformen ohne Bewilligung. Öffentliche Vermittlungsplattformen dürfen für die praktische Fahrausbildung nur lizenzierte Fahrlehrpersonen vermitteln.
Die Motion stützt sich auf eine Aussage des Bundesrats aus der Herbstsession 2026. Gemäss dieser Aussage gibt es keine Studien, die belegen, dass private Begleitstunden qualitativ gleichwertig sind wie professioneller Fahrunterricht.
Motion Knutti verlangt Ausnahmen für Gewerbe und Regionen ohne ÖV
Thomas Knutti (SVP) hat am 2. Oktober 2026 die Motion 26.4648 eingereicht. Wer den Lernfahrausweis nach dem 18. Geburtstag erwirbt, soll von der einjährigen Lernpflicht befreit werden können. Voraussetzung ist ein Nachweis, dass die Person beruflich oder regional auf den Führerausweis angewiesen ist. Die Motion nennt drei Fallgruppen:
- Gewerbe, Landwirtschaft und Transportwesen. Erfasst sind eine Tätigkeit oder eine Ausbildung, für die der Führerausweis Voraussetzung ist.
- Fehlende ÖV-Erschliessung. Massgebend ist die nächste Haltestelle mit einem Angebot in den Hauptverkehrszeiten. Sie ist zu Fuss oder mit dem Velo nicht innert 15 Minuten erreichbar.
- Saisonale Betriebsnotwendigkeit. Gemeint sind etwa die Landwirtschaft oder der alpine Tourismus.
Die Begründung beruft sich auf das Verhältnismässigkeitsprinzip nach Art. 5 Abs. 2 BV. Ausserdem verweist sie auf die methodisch unsichere Grundlage der Massnahme.
Motion Roduit fordert Ausnahmen für Berufslernende ab 18 Jahren
Benjamin Roduit (Die Mitte) hat am 1. Oktober 2026 die Motion 26.4523 eingereicht. Die Westschweizer Motion verfolgt dasselbe Ziel wie die Motion Knutti, ist aber enger gefasst. Eine Befreiung von der Lernpflicht soll nur auf ein begründetes Gesuch hin möglich sein. Gründe sind ein beruflicher Bedarf oder eine fehlende zumutbare ÖV-Verbindung. Der Kanton prüft das Gesuch. Lernfahrausweis, Führerprüfung und Mindestalter bleiben unverändert.
Für 17-Jährige hält der Motionär die Lernphase ausdrücklich für gerechtfertigt. Bei über 18-Jährigen mit beruflichem Bedarf sei sie hingegen unverhältnismässig. Zudem verweist er darauf, dass der Bundesrat methodische Lücken im Evaluationsbericht bestätigt hat. So sei einer der Hauptindikatoren weder empirisch belegt noch in einem Peer-Review geprüft worden.
Bundesrat nimmt zu den drei Motionen Stellung
Alle drei Vorstösse sind eingereicht. Als Nächstes nimmt der Bundesrat Stellung. Danach entscheiden die Räte über die Motionen. Die Parlamentarische Gruppe Fahrausbildung/Fahrlehrer:innen verfolgt die Beratungen eng und informiert laufend.
Photo: © ParlCH