Vernehmlassung

Gegen übermässigen Motorenlärm: L-drive Schweiz unterstützt Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N

L-drive Schweiz unterstützt die zur Bekämpfung übermässigen Motortenlärms in die Vernehmlassung geschickten Vorschläge zur Revision des Strassenverkehrsrechts.

Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes

Im Rahmen des laufenden Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren») hat L-drive Schweiz zu den Anpassungen von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes und zur Revision von vier Verordnungen Stellung genommen.

Lärm gefährdet die Gesundheit

Lärm ist eine der negativen Auswirkungen des Strassenverkehrs, denn Lärm ist nicht nur lästig, sondern gefährdet erwiesenermassen auch die Gesundheit vieler Menschen. Laut einer 2018 veröffentlichten Studie der Lärmliga sind in der Schweiz rund 1,3 Millionen Menschen übermässigem Verkehrslärm ausgesetzt. Es versteht sich von selbst, dass sich L-drive Schweiz in der Fahraus- und -weiterbildung dafür einsetzt, dass das entsprechende Problembewusstsein geschaffen wird und der notwendige Respekt aller am Strassenverkehr beteiligten Gruppen gefördert werden kann. Nichtsdestotrotz geht L-drive Schweiz davon aus, dass es gewisse klare Regeln braucht, damit die Lärmproblematik entschärft werden kann.

Präventionsarbeit der Fachorganisationen sowie die Fahraus- und -weiterbildung

L-drive Schweiz unterstützt deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N und die damit verbundenen Bestrebungen, unnötige Lärmemissionen im Strassenverkehr zu eliminieren. Kein Mensch sollte unnötigem Lärm ausgesetzt sein und die Verkehrsentwicklung muss in einem für die Menschen gesunden Umfeld stattfinden können.

Die Erfahrungen der Fahrlehrerschaft in der täglichen Präventionsarbeit und Fahrausbildungspraxis zeigen dabei, dass schon alleine die Androhung von Sanktionen eine positive präventive Wirkung entfaltet und oftmals zu einer Verhaltensänderung führt. Daneben entfaltet jedoch auch die Präventionsarbeit der Fachorganisationen sowie die Fahraus- und -weiterbildung unbestrittenermassen eine stark präventive Wirkung, weshalb diese Form der Präventionsmassnahmen – wie für Lärmkontrollen vorgesehen – vom Bund ebenfalls teilweise mitfinanziert werden müsste.