Bundesgerichtsurteil

Kein Freipass fürs Rechtsüberholen

Das Bundesgericht die Praxis zum Rechtsüberholen auf Autobahnen teilweise relativiert, nachdem ein fehlbarer Lenker Einsprache erhoben hatte.

2021 hat die Bestimmung, wonach Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf Autobahnen und Autostrassen mit mehreren Fahrstreifen mit einer Ordnungsbusse von 250 Franken sanktioniert wird, neu Aufnahme in der Ordnungsbussenverordnung (OBV) gefunden. Sie nimmt Bezug auf den gleichzeitig in Kraft getretenen geänderten Art. 36 Abs. 5 der Verkehrsregelverordnung (VRV). Demnach ist auf Autobahnen und Autostrassen das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen untersagt. Hingegen darf in gewissen Fällen mit der gebotenen Vorsicht rechts an anderen Fahrzeugen vorbeigefahren werden.

Bundesgerichtsurteil vom 3. November 2022

Wer sich über Art. 36 Abs. 5 VRV hinwegsetzte, wurde bislang gebüsst. Zusätzlich wurde der Führerausweis wegen schwerer Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften für mindestens drei Monate entzogen.

Diese Praxis hat das Bundesgericht mit Urteil vom 3. November 2022 nun jedoch teilweise relativiert, nachdem ein fehlbarer Lenker gegen den Entscheid des Strassenverkehrsamts des Kantons Bern sowie der Rekurskommission Einsprache erhoben hatte: Da der Autolenker im konkreten Fall niemanden gefährdet hatte, entschied das Bundesgericht, dass der beschuldigte Autofahrer seinen Ausweis nicht abgeben muss. Er muss lediglich eine Busse von 250 Franken bezahlen.

Rechtsüberholen ist nach wie vor verboten

Das Urteil darf nicht als Freipass fürs Rechtsüberholen auf Autobahnen verstanden werden. Tatsache bleibt: Rechtsüberholen ist nach wie vor verboten und mit Risiken verbunden. Die Richter:innen halten denn auch fest, dass das Bundesgericht die neue Ziff. 314.3 von Anhang 1 OBV grundsätzlich zu beachten und seine bisherige Praxis entsprechend anzupassen (hat). Die Bestimmung ist mit Blick auf die mit Rechtsüberholmanövern auf der Autobahn verbundenen Risiken jedoch eng auszulegen und zurückhaltend anzuwenden.