Kein neuer Sehtest für zusätzliche Ausweiskategorie

Abbau von Doppelspurigkeiten bei den Sehtests und verkehrsmedizinischen Untersuchungen: Wer einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen.

Ausweisinhaber:innen müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen. Deshalb gilt neu: Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Inkrafttreten 1. März 2024.

Ebenfalls keinen Sehtest mehr benötigen sollen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024.

Wer bereits eine berufsmässige Ausweiskategorie oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) besitzt, muss sich zum Erwerb einer weiteren berufsmässigen Führerausweiskategorie oder der BPT-Bewilligung keiner weiteren verkehrsmedizinischen Untersuchung mehr unterziehen. Die Fahreignung wird bei den regelmässigen Kontrolluntersuchungen geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024.