
L-drive Schweiz fordert Reform der Motorrad-Ausbildung
Seit der Senkung des Mindestalters von 18 auf 16 für die Motorrad-Kategorie A1 (125 ccm/11kW) haben sich die schweren Unfälle mehr als verdoppelt. L-drive Schweiz, die Dachorganisation der Fahrlehrer:innen fordert deshalb umfassende Anpassungen in der Ausbildung, um die Verkehrssicherheit wieder gewährleisten zu können.
Die Senkung des Mindestalters auf 16 Jahre für die Kategorie A1 hat zu einer deutlichen Erhöhung der Unfallzahlen mit Toten und Schwerverletzten geführt. Zwischen 2021 und 2023 gab es gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA mehr als doppelt so viele Unfälle mit 125er-Motorrädern in der Altersgruppe 16-17 Jahre wie im Vergleichszeitraum 2018-2020.
Das ASTRA hat deshalb angekündigt, gemeinsam mit Interessengruppen Anpassungen zu prüfen. Diskutiert wird unter anderem eine Änderung der praktischen Grundschulung (PGS). Eine entsprechende Vernehmlassung ist für 2027 geplant.
L-drive Schweiz fordert gezielte Reformen. Eine interne Arbeitsgruppe hat detailliert analysiert, wo man ansetzen müsste. L-drive Schweiz setzt sich für eine gezielte Anpassung der Ausbildung in den Motorrad-Kategorien ein:

Massnahmenvorschläge von L-drive Schweiz
- Spezifische Theorieprüfung für Kleinmotorräder: Lenkende von Kleinmotorrädern (bis 45 ccm) sollen künftig eine eigene Theorieprüfung (analog Kategorie F) absolvieren. Dabei ist zu prüfen, ob diese Regelung auch für E-Bikes gelten soll.
- Gezieltere praktische Grundschulung: Lenkende von Kleinmotorrädern sollen nur noch die ersten beiden Teile der praktischen Grundschulung (PGS) absolvieren müssen. Die bisherigen Kurse sollen bei einem späteren Aufstieg in die Kategorie A1 oder A jedoch nicht mehr anrechenbar sein. Damit könnte die Schulung gezielter auf die jeweilige Fahrzeugklasse ausgerichtet und das Risikobewusstsein der Situation entsprechend geschult werden.
- Neuregelung für die Kategorie A1 (125 ccm/11 kW): Einführung eines motorradspezifischen Verkehrskunde-Unterrichts mit mindestens 4 Lektionen vor dem Erwerb des Lernfahrausweises. Verbindlicher Besuch der praktischen Grundschulung PGS mit Motorrädern der entsprechenden Kategorie. Bereits mit leistungsschwächeren Fahrzeugen absolvierte Kurse können nicht angerechnet werden, da dies in der Praxis keinen Nutzen für die Verkehrssicherheit bringt, denn Motorräder ab Kategorie A1 haben ganz andere Eigenschaften als Kleinmotorräder.
«L-drive Schweiz begrüsst es, dass das Bundesamt für Strassen ASTRA den Handlungsbedarf anerkannt hat. Als Fahrausbildungs-Profis weisen wir schon seit längerem darauf hin, dass Reformbedarf besteht - nicht nur bei den Motorrad-Kategorien. Es muss unser aller Ziel sein, Verkehrsunfälle oder gar -tote zu vermeiden. Die Sensibilisierung für Gefahren und Risiken sowie eine professionelle Fahrausbildung sind der Grundstein für die Verkehrssicherheit. Es darf deshalb für allfällige Massnahmen keine Tabus geben - sowohl im Motorradbereich als auch bei der Ausbildung für Personenwagen.»
Michael Gehrken, Präsident L-drive Schweiz