L-drive Schweiz setzt sich für Qualität ein: BPT-Bewilligung bleibt
L-drive Schweiz hat sich gegen die Abschaffung der Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport ausgesprochen. Der Verband befürchtete massive Qualitätseinbussen. Nun verzichtet der Bundesrat auf die geplanten Lockerungen. Die BPT-Bewilligung und die zusätzlichen medizinischen Anforderungen bleiben bestehen.
Für L-drive Schweiz war klar: Wer berufsmässig Fahrgäste transportiert, trägt eine besondere Verantwortung. Die Abschaffung der BPT-Bewilligung hätte aus Sicht des Verbands zu einem erheblichen Qualitätsabbau geführt. Deshalb setzte sich L-drive Schweiz in der Vernehmlassung für den Erhalt der Anforderungen ein.
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2026 entschieden, die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen nicht weiterzuverfolgen. Die Lockerungen stiessen in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Ablehnung. Ausschlaggebend waren Bedenken zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Arbeitnehmenden im Taxigewerbe.
Geplante Lockerungen finden keine Mehrheit
Ausgangspunkt der Vorlage waren drei parlamentarische Motionen. Sie verlangten eine Liberalisierung der Vorschriften für Taxis und Fahrdienste, die ihre Aufträge über digitale Plattformen erhalten.
Zur Diskussion standen unter anderem die Abschaffung der BPT-Bewilligung und der damit verbundenen zusätzlichen medizinischen Anforderungen. Auch eine App zur Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten als Alternative zum Fahrtschreiber sowie die vollständige Aufhebung der Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV 2 wurden zur Stellungnahme vorgelegt.
Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden wollte an den bestehenden Schutzbestimmungen festhalten.
Auch die App-Lösung wird nicht weiterverfolgt
Eine App als Alternative zum Fahrtschreiber fand grundsätzlich mehrheitlich Zustimmung. Insbesondere die Kantone verlangten dafür jedoch deutlich höhere Anforderungen. Werden diese erfüllt, ergibt sich laut Bundesrat gegenüber dem Fahrtschreiber keine Vereinfachung mehr.
Bestehende Anforderungen bleiben erhalten
Für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie für Personen, die eine BPT-Bewilligung erwerben möchten, bleibt der bisherige Rahmen bestehen. Die Bewilligung, die zusätzlichen medizinischen Anforderungen und die geltenden Arbeits- und Ruhezeitvorschriften bleiben erhalten.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die drei zugrunde liegenden Motionen abzuschreiben.
Quelle zum Bundesratsentscheid: Medienmitteilung vom 28. Oktober 2026