Verhalten im Verkehr

Muss man für Wildtiere bremsen?

Wie verhält man sich richtig, wenn einem nachts ein Wildtier vors Auto läuft? Ja nicht ausweichen oder bremsen – glauben viele.

Kein Gesetz verbietet das Bremsen für Tiere. Untersagt ist einzig brüskes Bremsen, wenn ein Fahrzeug folgt (Art. 12 Abs. 2 VRV). Im Notfall bleibt es erlaubt. Und wer folgt, muss so viel Abstand halten, dass er rechtzeitig anhalten kann (Art. 34 Abs. 4 SVG). Die Verantwortung liegt also hinten.

Für Wirbeltiere gilt das Bremsen als gerechtfertigt. Dazu zählen Säugetiere, Vögel, Amphibien und Reptilien. Das Tierschutzrecht verbietet zudem, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen zuzufügen (Art. 4 Abs. 2 TSchG).

Wer also vorsätzlich auf ein Tier zusteuert, begeht Tierquälerei. Art. 26 TSchG droht dafür Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren an.

Für die Praxis gilt: kontrolliert bremsen, Spiegel prüfen, nicht in den Gegenverkehr ausweichen. Bei Kleintieren und hohem Tempo hat der Schutz der Insassen Vorrang. Eine Vollbremsung auf der Autobahn gefährdet Menschen.

Wer ein Tier anfährt, muss dies melden (Art. 92 Abs. 2 SVG). Bei Wildtieren ist der/die Wildhüter:in oder die Polizei beizuziehen.

Weitere Infos gibts auch im entsprechenden Themendossier.