Neuerungen auf dem Weg zum Führerausweis
Ab 1. Januar 2027 wird der Weg zum Führerausweis teilweise neu gestaltet und digitalisiert. Nothilfekurs und Sehtest werden ab 2027 digital erfasst. Gleichzeitig muss der Verkehrskundeunterricht neu vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Wer ab 2027 einen Lernfahrausweis der Kategorien A1, A oder B beantragt, durchläuft einen teilweise neuen Prozess, wie die Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa informiert. Im Zentrum stehen die digitale Erfassung der Nachweise sowie die geänderte Reihenfolge von Verkehrskundeunterricht und Theorieprüfung. Die FABER-PIN stellt dabei sicher, dass die elektronisch übermittelten Nachweise eindeutig dem Gesuch zugeordnet werden können.
Die FABER-PIN verbindet die Nachweise mit dem Gesuch
Am Anfang steht das Gesuch für den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons. Nach der Bearbeitung des Gesuchs erhält die antragstellende Person eine persönliche FABER-PIN. Mit dieser PIN können die elektronisch übermittelten Nachweise für Nothilfekurs, Sehtest und Verkehrskundeunterricht eindeutig dem Gesuch zugeordnet werden.
Nothilfekurs und Sehtest werden digital bestätigt
Ab 1. Januar 2027 erfassen die Anbieter von Nothilfekursen und die Sehtest-Fachpersonen die erforderlichen Nachweise elektronisch in der neuen Fachapplikation NoSe. Für die eindeutige Zuordnung wird die FABER-PIN benötigt. Papiernachweise für neu absolvierte Nothilfekurse und Sehtests entfallen damit.
Verkehrskundeunterricht neu vor der Theorieprüfung
Eine weitere Änderung betrifft den Verkehrskundeunterricht (VKU): Er muss neu vor der Theorieprüfung abgeschlossen werden. Neu werden auch Inhalte des neuen VKU in der Theorieprüfung geprüft. Diese umfasst deshalb ab 2027 insgesamt 55 statt bisher 50 Fragen. Die maximal zulässige Zahl der Fehlerpunkte wird entsprechend angepasst.
Zulassung zur Theorieprüfung
Sobald die erforderlichen Nachweise für Nothilfekurs, Sehtest und Verkehrskundeunterricht vorliegen, erteilt das zuständige Strassenverkehrsamt die Bewilligung zur Theorieprüfung. In welcher Reihenfolge diese drei Voraussetzungen erfüllt werden, spielt dabei keine Rolle. Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt. Der weitere Weg mit Fahrausbildung beim Fahrlehrer, Fahrpraxis mit einer Begleitperson, praktischer Führerprüfung, Führerausweis auf Probe, Weiterausbildungskurs (WAB) und definitivem Führerausweis bleibt unverändert.
Der neue Ablauf auf einen Blick
- Gesuch einreichen (Prüfung der Identität, FABER-PIN beantragen) → FABER-PIN erhalten
- Zulassungskriterien erfüllen (Nothilfekurs, Sehtest, Verkehrskundeunterricht (VKU), Passfoto*) → Bewilligung zur Theorieprüfung erhalten (per Brief oder SMS)
- Theorieprüfung bestehen → Lernfahrausweis (LFA) erhalten
- Fahrausbildung absolvieren, Fahrpraxis sammeln → Erfahrungen erwerben
- Praktische Führerprüfung bestehen → Führerausweis auf Probe (FAP) erhalten
- 3 Jahre Probezeit bestehen, im 1. Jahr den WAB-Kurs machen → Selbstständig unterwegs, WAB-Kurs besucht
- Definitiven Führerausweis erhalten
*je nach Kanton bereits bei Schritt 1 erforderlich
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum Erwerb eines Führerausweises finden Interessierte auf fuehrerausweise.ch. Die Plattform NoSe unter nothilfekurs-sehtest.fuehrerausweise.ch bietet Informationen zum Sehtest, zum Nothilfekurs sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Ergänzend stehen auf der Website der asa ein Informationsvideo sowie ein Flyer zum Download zur Verfügung: asa.ch/informationskampagne.