Führerausweisvorschriften

Neuerungen im Strassenverkehr im April 2023

Am 1. April treten diverse Anpassungen bei den Führerausweisvorschriften in Kraft.

Folgende Neuerungen treten per 1. April 2023 in Kraft:

Raschere Verfahren bei entzogenen Führerausweisen: Um die Dauer der Verfahren zu verkürzen, werden in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) und in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) neu bestimmte Fristen festgelegt. Nach der Abnahme des Lern- oder Führerausweises muss die Polizei die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Diese muss den Ausweis innert zehn Arbeitstagen der Inhaberin oder dem Inhaber zumindest vorübergehend zurückgeben, wenn sie bis dahin nicht genügend ernsthafte Zweifel an deren Fahreignung hat und somit nicht mindestens einen vorsorglichen Entzug verfügen kann.

Ausnahmen beim Führerausweisentzug wegen leichten Widerhandlungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer: Um das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes zu minimieren, können die Entzugsbehörden Personen während eines Führerausweisentzugs wegen einer leichten Widerhandlung Fahrten bewilligen, die zur ihrer Berufsausübung notwendig sind. Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen ist keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich. Nicht möglich ist die Bewilligung solcher Fahrten zudem für Personen, denen der Führerausweis aus Sicherungsgründen auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wird.

Führerausweis wird fälschungssicherer

Mitte April 2023 wird zudem ein neuer Führerausweis im Kreditkartenformat eingeführt. Dieser ist fälschungssicherer als der heutige Führerausweis und erhält ein moderneres Design. Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (www.asa.ch) wird das Design des neuen Führerausweis Anfang 2023 vorstellen.

Die heutigen Führerausweise im Kreditkartenformat bleiben weiterhin uneingeschränkt gültig. Wer bereits einen Führerausweis besitzt, muss also nichts unternehmen. Falls gewünscht, kann man ihn aber gegen Gebühr beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons umtauschen. Wer ab Mitte April 2023 einen Führerausweis bestellt, erhält den neuen Führerausweis im Kreditkartenformat. Auf die Fahrberechtigungen hat der neuen Führerausweis keine Auswirkungen.

Foto: pixabay.com