Lernfahrausweis

Verkehrsmedizinische Untersuchung neu geregelt

Wer im Alter erstmals einen Lernfahrausweis beantragt, muss neu erst mit 75 statt wie bisher mit 65 Jahren zur verkehrsmedizinischen Kontrolle.

Angleichung der Altersgrenzen für die verkehrsmedizinische Untersuchung: Wer 75 und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen.

Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren. Mit dieser Erhöhung gilt das gleiche Alter wie für die erste Kontrolluntersuchung von Personen, die beispielsweise die Ausweiskategorie B (Personenwagen) besitzen. Inkrafttreten 1. März 2024.