Häufige Fragen über die QSK und die Berufsprüfung

Die Qualitätssicherungskommission QSK ist für die Organisation und Qualitätssicherung der eidgenössischen Berufsprüfung Fahrlehrerin/Fahrlehrer zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Zulassung zur Abschlussprüfung, die Festlegung des Prüfungsprogramms, die Durchführung und Beurteilung der Prüfung sowie die Weiterentwicklung der Prüfungsanforderungen.

Fragen über die Zulassung zur Prüfung

Muss ich ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ besitzen?

Nein. Ein EFZ ist nicht zwingend erforderlich.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer entweder über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Zusätzlich müssen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie die weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Die Beurteilung einer gleichwertigen Vorbildung richtet sich nach der entsprechenden Richtlinie der QSK.

Welche Führerausweise benötige ich für die Zulassung?

Die Anforderungen unterscheiden sich nach Fachrichtung.

Für Auto ist unter anderem die Kategorie B seit mindestens drei Jahren, die Kategorie BE sowie die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport erforderlich. Für Motorrad ist die Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung seit mindestens drei Jahren erforderlich. Für Lastwagen ist die Kategorie CE seit mindestens drei Jahren sowie der Fähigkeitsausweis für den Gütertransport erforderlich. Für Bus werden die Kategorien D seit mindestens drei Jahren und DE sowie der Fähigkeitsausweis für den Personentransport verlangt. Zudem muss ein unbefristeter Führerausweis vorliegen.

Welche Modulabschlüsse benötige ich?

Grundsätzlich sind die vier Basismodule erforderlich:

  1. Lernprozesse und Lernatmosphäre
  2. Strassenverkehrsrecht und Verkehrssinnbildung
  3. Mobilität, Sicherheit und Umwelt
  4. Organisation einer Fahrschule

Hinzu kommen die Fachmodule der gewählten Fachrichtung.
Für Fachrichtung Auto beispielsweise die Fachmodule AB «Verkehrskundeunterricht» und B «Fahrunterricht auf leichten Motorwagen und deren Anhänger».

Fragen zu Anmeldung und Organisation der Prüfung

Wie melde ich mich zur Berufsprüfung an?

Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Admin-Tool der QSK. Die Prüfungsausschreibungen werden auf dieser Website unter Prüfungsdaten publiziert.

Wann erhalte ich mein Prüfungsaufgebot?

Das Aufgebot wird sechs Wochen vor der Prüfung über das Admin-Tool der QSK zur Verfügung gestellt. Es enthält unter anderem Angaben zu Prüfungstag, Prüfungsort, Organisation, Zeitplan und Ablauf.

Wo findet die Prüfung statt?

Je nach Fachrichtung und Prüfungsteil werden zentrale, regionale oder dezentrale Prüfungsorte eingesetzt.

Prüfungsteil 1 findet an einem zentralen Prüfungsort pro Sprachregion statt.

Die praktischen Prüfungsteile der Fachrichtung Auto werden regional durchgeführt. Die praktischen Prüfungsteile der Fachrichtungen Motorrad, Lastwagen und Bus finden dezentral statt

Brauche ich für die schriftliche Prüfung einen eigenen Laptop?

Ja. Prüfungsteil 1 wird digital auf einem persönlichen, WLAN-fähigen Laptop durchgeführt. Ersatzgeräte werden nicht zur Verfügung gestellt. Die technischen Anforderungen werden zusammen mit dem Aufgebot bekannt gegeben.

Unterrichtsteilnehmende und Fahrschüler:innen

Kann ich Personen ohne Lernfahrausweis zur Prüfung mitbringen?

Das hängt vom Prüfungsteil ab.

Für Prüfungsteil 2 der Fachrichtungen Auto und Motorrad, der auf dem Verkehrskundeunterricht basiert, dürfen auch Personen eingesetzt werden, die noch keinen Lernfahrausweis besitzen. Sie müssen mindestens 14,5 Jahre alt sein und sich auf die Basistheorieprüfung vorbereiten.

Für die praktischen Fahrlektionen der Prüfungsteile 3 und 4 gelten andere Anforderungen. Dort ist unter anderem eine Kopie des Lernfahrausweises der teilnehmenden Person einzureichen.

 

Kann ich für die praktische Fahrlehrerprüfung eine Fahrschülerin oder einen Fahrschüler mitbringen, die oder der bereits einmal die praktische Führerprüfung absolviert hat?

Massgebend ist nicht, ob die Person bereits einmal zur praktischen Führerprüfung angetreten ist, sondern ihr effektiver Ausbildungsstand zum Zeitpunkt der Fahrlektion.

Für die einzelnen Fahrlektionen sind bestimmte Ausbildungsstände vorgegeben, beispielsweise «Grund- oder Hauptschulung» oder «abgeschlossene Vorschulung». Die eingesetzte Fahrschülerin oder der eingesetzte Fahrschüler muss diesen Vorgaben entsprechen.

Personen, die bereits zur praktischen Führerprüfung angetreten sind, haben ihre Fahrausbildung in der Regel weitgehend abgeschlossen. Sie entsprechen deshalb häufig nicht mehr dem für die betreffende Prüfungslektion geforderten Ausbildungsstand.

Wir empfehlen daher, Fahrschüler:innen einzusetzen, deren aktueller Ausbildungsstand eindeutig den Vorgaben der jeweiligen Fahrlektion entspricht.

Darf dieselbe Fahrschülerin oder derselbe Fahrschüler für beide Fahrlektionen eingesetzt werden?

Nein. Für Prüfungsteil 3 mit zwei Fahrlektionen schreibt die Wegleitung zwei Fahrschüler:innen mit unterschiedlichem Ausbildungsniveau vor. Für die Fachrichtung Auto unterscheiden sich entsprechend auch die Anforderungen an die beiden Fahrlektionen.

Wer ist für die Organisation der Fahrschüler:innen verantwortlich?

Die Organisation, Information und Instruktion der Unterrichtsteilnehmenden sowie deren rechtzeitiges Erscheinen liegen in der Verantwortung der Kandidierenden. Die Wegleitung empfiehlt ausdrücklich, frühzeitig geeignete Ersatzteilnehmende vorzusehen.

Darf ich eine Fahrlehrerin oder einen Fahrlehrer als Unterrichtsteilnehmende:n mitbringen?

Nein. Personen mit einer Fahrlehrerbewilligung sowie Personen, die in der Fahrlehrerausbildung oder Prüfungsvorbereitung tätig sind, dürfen nicht als Unterrichtsteilnehmende eingesetzt werden.

Dürfen weitere Personen bei meiner Prüfung anwesend sein?

Grundsätzlich nein. Die Abschlussprüfung ist nicht öffentlich. Während der Prüfungsteile dürfen nur die vorgesehenen Unterrichtsteilnehmenden anwesend sein. Ausbilder:innen, Praktikumsbegleitende und andere Drittpersonen sind während der Prüfung nicht zugelassen.

Fahrzeuge an der praktischen Prüfung

Welche Anforderung muss ein Fahrzeug erfüllen?

Massgebend ist, dass ein kategorienspezifisches und für den Fahrunterricht zugelassenes Fahrzeug eingesetzt wird. Fahrzeuge der Kategorien B, C und D müssen insbesondere den Vorgaben von Artikel 10 der Fahrlehrerverordnung entsprechen und genügend Platz für vier Personen bieten. Fahrzeuge der Kategorie B müssen mindestens vier Türen aufweisen.

Nach den vorliegenden Prüfungsunterlagen ist ein Automatikfahrzeug somit nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Muss ich das Prüfungsfahrzeug selbst organisieren?

Ja. Die Kandidierenden sind für die Bereitstellung des kategorienspezifischen Fahrzeugs verantwortlich. Ebenso sind die benötigten Unterrichtshilfsmittel selbst bereitzustellen.

Welche Unterlagen muss ich für die praktischen Prüfungsteile mitbringen?

Für die Prüfungsteile 3 und 4 sind pro Fahrlektion beziehungsweise Unterrichtssequenz unter anderem die Unterrichtsplanung, eine Kopie des Lernfahrausweises, eine Kopie der Ausbildungskontrolle und eine Kopie des Fahrzeugausweises einzureichen.

Prüfungsergebnis und Wiederholung

Wann erfahre ich, ob ich die Prüfung bestanden habe?

Die Prüfungsresultate werden zwei bis drei Arbeitstage nach der Notensitzung per Post eröffnet. Telefonische oder elektronische Auskünfte über Prüfungsergebnisse werden nicht erteilt.

Kann ich eine nicht bestandene Prüfung wiederholen?

Ja. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung bezieht sich nur auf diejenigen Prüfungsteile, in denen eine ungenügende Leistung erbracht wurde.

Kann ich bei einer Behinderung oder Einschränkung einen Nachteilsausgleich beantragen?

Ja. Kandidierende mit einer Einschränkung oder Behinderung können einen Nachteilsausgleich beantragen. Die detaillierten Informationen dazu sind im entsprechenden Merkblatt des SBFI geregelt.