Lernfahrauswweis ab 17

Beginn der Lernphase wird aufgeschoben oder mehrfach unterbrochen

Nationalrat Andri Silberschmidt-Buhofer will den Bundesrat beauftragen, die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) dahingehend zu ändern, dass eine einjährige Lernphase grundsätzlich nicht mehr zwingend notwendig ist.

Seinen Vorstoss begründet FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt-Buhofer nachfolgend:

«Am 14. Dezember 2018 revidierte der Bundesrat die Führerausweisvorschriften. Kernpunkte dieser Revision zur Optimierung der Verkehrszulassung und Fahrausbildung waren a) die Reduzierung der Weiterbildung während der Probezeit auf einen Tag, b) die Einführung der Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorie B) bereits mit 17 Jahren zu erwerben, sowie c) die Einführung einer einjährigen Lernphase bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

Neulenkende nutzen die einjährige Lernphase nicht wie erhofft

Der Sinn und Zweck der einjährigen Lernphase besteht darin, dass Neulenkende mehr praktische Erfahrung sammeln können. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) geht davon aus, dass bis zur Prüfung etwa 3'000 Kilometer Fahrpraxis gesammelt werden sollten, um der Verkehrssicherheit gerecht zu werden. Die Praxiserfahrungen zeigen jedoch, dass Neulenkende die einjährige Lernphase nicht in dem Masse nutzen, wie es notwendig und erhofft wäre. Stattdessen wird der Beginn der eigentlichen Lernphase aufgeschoben und/oder mehrfach unterbrochen.

Somit trägt die damalige Änderung kaum zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei. Sie schafft jedoch Ungleichheiten und diskriminiert die Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen, die ein Jahr bis zur Prüfung warten muss. Diese Ungleichbehandlung lässt sich, nicht zuletzt auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt, wo ein Führerausweis der Kategorie B häufig eine Voraussetzung für einen Job ist, nicht rechtfertigen und liegt in Zeiten des Fachkräftemangels nicht im Interesse der Wirtschaft und der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den 17-Jährigen ist diese Regelung sinnvoll, da sie nicht vor ihrem 18. Geburtstag zur Prüfung zugelassen werden. Nach dem 18. Geburtstag und bis zum Alter von 20 Jahren ergibt die Regelung jedoch keinen Sinn.»

Andere Spannende Beiträge

Dritte Ausgabe des Branchenlasses der Motorrad-Branche findet nicht statt

Der grösste Branchenanlass rund ums motorisierte Zweirad, das motofestival in Bern, findet 2025 nicht statt. Zu viele potentielle Aussteller sehen von einer Teilnahme am Anlass ab. Damit wird es auch nicht zur geplanten Teilnahme der Fachgruppe Motorrad von L-drive Schweiz kommen.

Mehr erfahren
Ausbildung und Fahrcenter Jaeggi GmbH: Beste und nachhaltige Starthilfe

2016 wagte Stephan Jaeggi den Schritt in die Selbstständigkeit und gründete die Ausbildung und Fahrcenter Jaeggi GmbH in Dottikon. Bei den Schulungsfahrzeugen setzt er aus guten Gründen auf Renault Trucks. Jüngst erneuerte seinen Fuhrpark, der aus einem Anhängerzug besteht, um den mittlerweile dritten Renault Trucks T480 P4x2.

Mehr erfahren
Hans-Jürg Leuenberger offiziell verabschiedet

An der Delegiertenversammlung von L-drive Schweiz in Bern wurde Hans-Jürg Leuenberger unter Anerkennung seiner grossen Verdienste verabschiedet. In 46 Jahren als Fahrlehrer hat Leuenberger beeindruckende Spuren im Bereich der Fahrerausbildung hinterlassen.

Mehr erfahren