Betrugswarnung

Gefälschte ASTRA-Bussen per E-Mail

Derzeit kursieren Phishing-Mails mit dem Logo des Bundesamts für Strassen. Sie fordern die Zahlung einer angeblichen Verkehrsbusse. Das ASTRA erhebt jedoch keine Bussen.

Gefälschte ASTRA-Bussen per E-Mail sind aktuell ein reales Risiko. Das Bundesamt für Strassen warnt auf seiner Website vor einer laufenden Betrugswelle. Unbekannte missbrauchen dabei das offizielle Logo des Amts. Die Mails geben sich als dringende Mahnung aus und verlangen eine Zahlung. Die Plattform mobility-360.ch hat die Warnung in einem Ratgeber aufbereitet: ASTRA warnt vor Phishing-Mails mit gefälschten Verkehrsbussen.

Warum die Masche funktioniert

Die Absender setzen gezielt auf Zeitdruck. Wer eine Mahnung mit Behördenlogo erhält, will die Sache rasch erledigen. Deshalb prüfen viele Empfänger den Absender nicht mehr genau. Das Logo soll zudem Seriosität vortäuschen. Doch genau hier liegt der entscheidende Widerspruch.

Das ASTRA erhebt keine Verkehrsbussen

Die Klarstellung des Bundesamts ist eindeutig. Das ASTRA erhebt keine Verkehrsbussen und verschickt keine Zahlungsaufforderungen. Für Ordnungsbussen im Strassenverkehr sind die Polizeibehörden zuständig. Damit lässt sich jede solche Mail ohne Fachwissen entlarven. Denn der angebliche Absender passt schlicht nicht zur Forderung.

Neulenkende brauchen klare Orientierung

Für die Fahrausbildung ist dieser Punkt besonders relevant. Viele Fahrschülerinnen und Fahrschüler kommen erstmals mit Behörden des Strassenverkehrs in Kontakt. Sie kennen die Zuständigkeiten oft noch nicht. Folglich wirkt ein amtlich gestaltetes Schreiben auf sie besonders glaubwürdig. Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer können hier mit wenig Aufwand viel bewirken.

Ein kurzer Hinweis im Unterricht genügt oft schon. Er passt zudem gut zum Thema Zuständigkeiten im Strassenverkehr. Wer weiss, dass Bussen von der Polizei stammen, fällt auf die Masche kaum herein. So wird aus einer Betrugswarnung ein Stück praktische Verkehrskunde.

Auch die Fahrschuladministration schützen

Fahrschulen sind selbst ebenfalls Unternehmen mit Zahlungsverkehr. Deshalb lohnt sich eine einfache interne Regel. Zahlungsaufforderungen aus E-Mails werden nie direkt beglichen. Stattdessen prüft man sie immer über den bekannten offiziellen Kanal. Das gilt besonders für Betriebe mit eigenen Fahrzeugen und mehreren Mitarbeitenden.

So reagieren Betroffene richtig

Das ASTRA empfiehlt ein klares Vorgehen. Links und Anhänge bleiben ungeöffnet. Zudem wird keine Zahlung geleistet. Anschliessend gehört die Nachricht gelöscht. Das Bundesamt bittet ausserdem darum, Familie, Freunde und Bekannte zu informieren. Das Bundesamt für Cybersicherheit ist über die Welle bereits informiert. Bei Unsicherheit hilft das ASTRA unter info@astra.admin.ch weiter.

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