Verordnungen im Strassenverkehrsrecht

Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 t

Der Bundesrat plant, Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen rechtlich stärker den heutigen 3,5-Tonnen-Fahrzeugen gleichzustellen. Der Dachverband der Schweizer Fahrlehrer:innen hat eine Stellungnahme zur geplanten Anpassung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts eingereicht.

Der Bundesrat plant, Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen rechtlich stärker den heutigen 3,5-Tonnen-Fahrzeugen gleichzustellen. Damit sollen technische Nachteile aufgrund des Batteriegewichts ausgeglichen und die Markteinführung emissionsfreier Fahrzeuge erleichtert werden.

Der Dachverband der Schweizer Fahrlehrer:innen hat eine Stellungnahme zur geplanten Anpassung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts eingereicht. Ziel ist es, die Interessen der professionellen Fahrausbildung in die Weiterentwicklung der Elektromobilität einzubringen. Den Anpassungen kann L-drive Schweiz mit gewissen Korrekturen zustimmen.

Vernehmlassung Verordnungen des Strassenverkehrsrechts für Elektro-Nutzfahrzeuge.pdf
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