Assistenzsysteme neu Teil der Ausbildung im VKU
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 beschlossen, die Fahrausbildung zu modernisieren. Neu behandelt der Kurs über Verkehrskunde Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme. Angepasst hat der Bundesrat zudem die Signalisationsverordnung. Unter anderem sind die Bestimmungen zur zweisprachigen Bezeichnung von Ortschaften auf Autobahntafeln neu auf Verordnungsstufe festgehalten.
Der Bundesrat hat die Ausbildung für angehende Lenkerinnen und Lenker an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Neu behandelt der Kurs über Verkehrskunde (VKU) auch den sicheren Umgang mit Fahrassistenz- und Automatisierungssystemen.
Neu ist der Besuch des Verkehrskundekurses Voraussetzung für die Anmeldung zur Theorieprüfung. So kann das im Kurs erworbene Wissen bereits ab der ersten Lernfahrt umgesetzt werden. Mit diesen Anpassungen will der Bundesrat die Verkehrssicherheit weiter erhöhen.
Anpassungen der Verkehrszulassungsverordnung VZV Art. 18
Neu muss, wer sich zur Prüfung der Basistheorie für den Erwerb eines Führerausweises der Kategorie A oder B oder der Unterkategorie A1 oder B1 anmeldet und noch keinen Führerausweis einer dieser Kategorien besitzt, nachweisen, dass er oder sie den Kurs über Verkehrskunde (VZV Art. 18) besucht hat. Das heisst: Der VKU muss also zwingend vor der Theorieprüfung besucht werden. Der Kurs über Verkehrskunde darf frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters besucht werden.
Präzisiert worden ist überdies auch die Qualitätssicherung, der in Zukunft mehr Gewicht beigemessen werden soll. Die Kantone legen hierzu Anforderungen an die Lehrmittel fest oder bestimmen, welche Lehrmittel verwendet werden müssen. Sie kontrollieren im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht nach Artikel 24 der Fahrlehrerverordnung vom 28. September 2007 die Qualität des Kurses über Verkehrskunde und ob die Lehrmittel den Anforderungen entsprechen beziehungsweise ob die vorgeschriebenen Lehrmittel verwendet werden. Diese Aufgabe können sie an Dritte delegieren.
Die Bestimmungen zum neuen VKU treten per 1. Januar 2027 in Kraft.
Weitere, umfassende Informationen zum neuen VKU im Themendossier von L-drive Schweiz.
Klare und einheitliche Signalisation
Mit der Teilrevision der Signalisationsverordnung integriert der Bundesrat wichtige Inhalte technischer Normen direkt ins Bundesrecht. Das sorgt für mehr Rechtssicherheit – etwa auf Autobahnen, bei Baustellen oder in der touristischen Wegweisung. Neu wird zudem die zweisprachige Ortsbezeichnung auf Autobahntafeln in der Signalisationsverordnung festgehalten. Mit dieser Änderung setzt der Bundesrat einen parlamentarischen Vorstoss um.
Die Änderungen betreffend die Signalisation treten am 1. Juli 2026 in Kraft.