Bundesrat bestätigt Lernfahrten ab 17 Jahren
Die einjährige Phase des begleiteten Fahrens zum Erwerb des Führerausweises hat sich gemäss Bundesrat bewährt: Sie wirke sich positiv auf die Verkehrssicherheit aus. Das geht aus dem Evaluationsbericht zur Neuregelung der Lernphase im Rahmen der Fahrausbildung hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 zur Kenntnis genommen hat.
Seit 2021 müssen Personen, die den Lernfahrausweis für Personenwagen vor ihrem 20. Geburtstag erwerben, eine begleitete Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Früher konnten Volljährige zur Prüfung antreten, sobald sie sich bereit fühlten. Damit der Führerausweis weiterhin mit 18 Jahren erlangt werden kann, wurde das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahre gesenkt. Im Auftrag des Bundesrates hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Auswirkungen dieser Neuregelung evaluiert. Die Auswertung zeigt, dass das Ziel einer höheren Verkehrssicherheit erreicht wurde. Für das Jahr nach Abschluss der Fahrausbildung wurde ein signifikanter Rückgang der Unfallrate festgestellt. Ausserdem erhöhte sich die Erfolgsquote bei der praktischen Prüfung. Zudem wurden bei Neulenkenden im ersten Jahr nach bestandener Prüfung weniger Führerausweise entzogen.
Gestützt auf die Ergebnisse dieser Evaluation sind aus Sicht des Bundesrates keine Anpassungen der neuen Regelung erforderlich.
Stellungnahme L-drive Schweiz: Warum der ASTRA-Bericht mehr Fragen aufwirft als er beantwortet
Der Evaluationsbericht des ASTRA kommt zum Schluss, die Verkehrssicherheit habe sich «mit hoher Wahrscheinlichkeit verbessert». L-drive Schweiz teilt das Ziel, bezweifelt aber die Belastbarkeit dieser Schlussfolgerung. Denn der Bericht verschleiert Wesentliches: So wird die Unfallrate beispielsweise nicht pro gefahrenem Kilometer gemessen, sondern pro Lernfahrausweisinhaber. Da nach der Neuregelung nachweislich mehr gefahren wird, ist der ausgewiesene Rückgang von 18 % statistisch verzerrt — zugunsten eines positiven Ergebnisses. Diesen Mangel räumt der Bericht selbst ein, zieht daraus aber keine Konsequenzen.
Was den Bericht zusätzlich abwertet: Der gesamte Vergleichszeitraum fällt in die COVID-19-Pandemie. Weniger Verkehr bedeutet weniger Unfälle — unabhängig von jeder Neuregelung.
Die professionellen Fahrstunden sind zurückgegangen
Was wirklich zu denken gibt: Die professionellen Fahrstunden sind zurückgegangen. An ihre Stelle treten Laienstunden — ohne jede Qualitätsanforderung an die Begleitperson. Das Gefahrenbewusstsein der Neulenkenden ist gesunken. Die Ausweisentzüge während der Lernphase sind denn auch um 39 % gestiegen.
Die Forderung von L-drive Schweiz ist deshalb klar: Wer mehr Laienbegleitung will, muss Qualität einfordern. Mindestanforderungen an Begleitpersonen — wie in Deutschland, Österreich und Frankreich längst Standard — sind in der Schweiz überfällig. Und bevor der Bundesrat politische Entscheide trifft, braucht es eine unabhängige Folgestudie mit korrekter Messung. Mehr Fahrstunden allein machen keine sicheren Lenker. Qualität schlägt Quantität.