
Chauffeurverordnung ARV 1: Umfassende Schulung von Lieferwagen-Fahrer:innen gefordert
Mit der Vorlage zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung ARV 1 sowie der Umsetzung der Motion 20.4478 Dittli soll ab 1. Juli 2026 im grenzüberschreitenden Verkehr der Geltungsbereich der Chauffeurverordnung ausgedehnt werden. L-drive Schweiz ist mit den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend einverstanden, würde es indessen sehr befürworten, wenn Lieferwagen-Fahrer:innen betreffend ARV umfassender geschult und weitergebildet würden.
Ab 1. Juli 2026 und somit zeitgleich wie in der EU möchte der Bundesrat im grenzüberschreitenden Verkehr den Geltungsbereich der Chauffeurverordnung ausgedehnen. Betroffen von der Ausweitung wären nur Führer:innen von Motorwagen und Fahrzeugkombinationen zum Sachentransport von über 2,5 bis 3,5 t, für welche das Fahren die berufliche Haupttätigkeit darstellt. Damit wird die Motion 20.4478 Dittli umgesetzt, worin «Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen» verlangt werden.

Lieferwagen-Fahrer:innen betreffend ARV umfassender schulen
L-drive Schweiz würde es grundsätzlich sehr befürworten, wenn Lieferwagen-Fahrer:innen betreffend ARV umfassender geschult und weitergebildet würden. Mit Blick auf die Praxis sehen wir hier insbesondere die Fahrer:innen von Paketlieferdiensten im Fokus.
Demgegenüber sprechen sich auch die Lastwagen-Fahrlehrer:innen von L-drive Schweiz dagegen aus, dass die ARV im Binnenverkehr für 2.5-3.5-Tonnen-Fahrzeuge eingeführt werden soll. «Wir sehen die Problematik, dass die Grenze zwischen «leichten» und «schweren» Fahrzeugen immer mehr vermischt wird, wodurch die Rechtsunsicherheit noch grösser würde. Angesichts des aktuellen Fahrermangels noch zusätzliche Hürden für den Beruf einzuführen, ist kaum zielführend», so die Stellungnahme.
Mit den weiteren Vorschlägen des Bundesrates ist L-drive demgegenüber mit gewissen Präzisierungen einverstanden.