Nach Pilotprojekt zu eLFA

Elektronischer Lernfahrausweis bald in der ganzen Schweiz

Nach dem Kanton Appenzell-Auzsserrhoden kann der eLFA neu auch in den Kantonen Neuenburg (NE), Bern (BE), Tessin (TI) und Wallis (VS) beantragt werden. Ab Ende Jahr wird der eLFA in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen.

Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) wurde als Pilotprojekt im Mai 2024 im Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR) lanciert. An der Entwicklung sind das Bundesamt für Justiz (BJ), das Bundesamt für Strassen (ASTRA), das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT), die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) und die kantonalen Strassenverkehrsämter beteiligt. Neu kann der eLFA auch in den Kantonen Neuenburg (NE), Bern (BE), Tessin (TI) und Wallis (VS) beantragt werden. Ab Ende Jahr wird der eLFA in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen. Damit wird auch ein Meilenstein der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024−2027» erreicht.

In Anwesenheit von Bundesrat Beat Jans, Céline Vara, Regierungsrätin für Sicherheit, Digitalisierung und Kultur des Kantons NE, Lorenzo Cascioni, Vize-Direktor des ASTRA, und Philippe Burri, Direktor des Service cantonal des automobiles et de la navigation (SCAN) und Vertreter der asa, wurden die Ausbaupläne an der gemeinsamen Medienkonferenz vom 8. September 2025 in Boudevilliers (NE) vorgestellt. Bundesrat Jans betont, dass der eLFA eine der hoffentlich vielen Anwendungsmöglichkeiten der künftigen Vertrauensinfrastruktur rund um die elektronische Identität (E-ID) sein wird.

Wer in diesen Kantonen erfolgreich die Theorieprüfung bestanden hat, kann den Lernfahrausweis auch elektronisch beziehen. Der eLFA wird von den jeweiligen kantonalen Strassverkehrsämtern ausgestellt und von den Lernfahrerinnen und Lernfahrern in einer elektronischen Brieftasche (swiyu Wallet-App) auf dem Smartphone aufbewahrt. Wer den eLFA vorweisen will – zum Beispiel zu Beginn einer Fahrstunde oder in einer Verkehrskontrolle – kann dies via QR-Code tun. Anhand der übermittelten Daten können zum Beispiel Fahrschulen oder die Polizei die Gültigkeit des Ausweises überprüfen. Der eLFA ist in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein anerkannt.

Pilotprojekte unterstützen die Entwicklung der E-ID

Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) wurde im Hinblick auf die Einführung des staatlich anerkannten Identitätsnachweises (E-ID) entwickelt. In den Grundzügen funktioniert der eLFA wie die E-ID. Pilotprojekte wie der eLFA unterstützen die Entwicklung der E-ID. So können vor der Inbetriebnahme der E-ID verschiedene praktische Aspekte getestet werden. Zusätzlich zur Beantwortung von technischen Fragen liefern Pilotprojekte auch Erkenntnisse, wie die Nutzerinnen und Nutzer mit einem digitalen Identitätsnachweis und der swiyu Wallet-App umgehen. Sämtliche Erfahrungen fliessen laufend in die Entwicklung der E-ID ein.

Ein erstes Pilotprojekt war der elektronische Personalausweis für Angestellte des Bundes, dieser wurde bereits 2022 getestet. Seit 2023 können interessierte Personen, Behörden und Unternehmen in einer vom Bund zur Verfügung gestellten Testumgebung mit der Technologie der geplanten Vertrauensinfrastruktur (sog. Public Beta) Erfahrungen sammeln. Darin können Private und Behörden elektronische Nachweise ausstellen und verifizieren.

Das E-ID-Programm des Bundes wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Gegen das E-ID-Gesetz, welches das Parlament am 20. Dezember 2024 genehmigt hat, wurde das Referendum ergriffen; am 28. September 2025 kommt es zur Volksabstimmung. Sofern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ja stimmen, kann die E-ID frühestens im dritten Quartal 2026 eingeführt werden.