1-jährige Lernphase

Gegen Diskriminierung von Neulenkenden im Alter von 18 bis 20 Jahren

Seit 2021 dürfen 17-Jährige mit Lernfahrausweis Auto fahren. Sie müssen jedoch ein Jahr Fahrerfahrung sammeln, bevor sie an die Prüfung gehen können. Dasselbe gilt auch für 18- bis 20-Jährige. FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt-Buhofer will dies nun ändern. Er hat eine entsprechende Motion eingereicht.

2018 hat der Bundesrat die Führerausweisvorschriften revidiert. Kernpunkte der Revision zur Optimierung der Verkehrszulassung und Fahrausbildung waren neben dem Abbau der obligatorischen Weiterbildung auf einen Tag die Einführung der Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorie B) bereits mit 17 Jahren zu erwerben sowie die Einführung einer einjährigen Lernphase bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

Was bei den 17-Jährigen Sinn macht, damit diese nicht vor ihrem 18. Geburtstag zur Prüfung zugelassen werden, erscheint bei den 18- bis 20-Jährigen wenig Sinn zu machen. Erst recht nicht, wenn man berücksichtigt, dass die 1-jährige Lernfrist ab zurückgelegtem 20. Altersjahr entfällt. Viele betroffene Jugendliche empfinden dies offensichtlich als Schikane.

Für FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt-Buhofer ist diese Änderung eine Diskriminierung für alle Neulenker zwischen 18 und 20 Jahren. Er kämpft mit einem Vorstoss im Parlament darum, die neue Regel wieder zu kippen. Und SVP-Nationalrat Mike Egger hat einen gleichlautenden Vorstoss eingereicht.

Die einjährige Wartezeit für 17-Jährige findet der Zürcher Andri Silberschmidt-Buhofer in Ordnung, für 18- bis 20-Jährige soll sie fallen. Der Vorstoss wird auch von Nationalräten aus Mitte und SVP unterstützt.

 

Petition

lernfahrfrist-nein.ch

Um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen, haben Andri Silberschmidt-Buhofer und seine Mitsreiter:innen eine Petition lanciert. Sie zielt darauf ab, die Diskriminierung von Neulenker:innenn im Alter von 18 bis 20 Jahren bei der Fahrprüfung in der Schweiz zu beenden. Deshalb fordert sie eine Änderung in der Verkehrszulassungsverordnung, um eine einjährige Lernphase nach dem 18. Geburtstag nicht mehr zwingend erforderlich zu machen und die langjährige Praxis, dass ab 18 Jahren keine Wartefrist gilt, wiederherzustellen. (Foto: Andri Silberschmidt)

Hier gehts zur Petition