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09.01.2026
Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen

L-drive Schweiz bringt sich in Vernehmlassung zu Elektro-Nutzfahrzeugen ein

L-drive Schweiz hat eine Stellungnahme zur geplanten Anpassung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts eingereicht. Ziel ist es, die Interessen der professionellen Fahrausbildung und die Weiterentwicklung der Elektromobilität in Einklang zu einbringen.

Der Bundesrat plant, Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen rechtlich stärker den heutigen 3,5-Tonnen-Fahrzeugen gleichzustellen. Damit sollen technische Nachteile aufgrund des Batteriegewichts ausgeglichen und die Markteinführung emissionsfreier Fahrzeuge erleichtert werden.

L-drive Schweiz begrüsst Zielsetzung

L-drive Schweiz unterstützt insbesondere die vorgesehene Befreiung von Elektro-Nutzfahrzeugen bis 4,25 Tonnen von der Fahrtenschreiberpflicht und von den Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeitverordnung im nationalen Verkehr. Diese Klarstellung schafft endlich Rechtssicherheit und erleichtert Schulung und Ausbildung – eine Präzisierung, die aus Sicht der Fahrlehrerschaft bereits seit der letzten Revision überfällig war.

L-drive Schweiz sieht Klärungsbedarf bei widersprüchlichen Verkehrsregeln

Kritischer beurteilt der Verband einzelne Regelungen in der Verkehrsregelnverordnung VRV. Die neue Bestimmung, wonach schwere Elektrofahrzeuge teilweise den Verkehrsregeln für leichte Motorwagen unterstellt werden, gleichzeitig aber weiterhin Gewichtsbeschränkungen gelten, kann in der Praxis zu Missverständnissen führen. L-drive warnt vor Fehlinterpretationen bei Fahrzeuglenkenden und fordert eine widerspruchsfreie Ausgestaltung der Signalisation und Verkehrsregeln.

Zudem sieht L-drive Klärungsbedarf bei Zusatzpflichten für Gesellschafts- und Wohnmotorwagen sowie bei möglichen Auswirkungen auf die Lizenzpflicht im Gütertransport. Hier sind aus Sicht des Verbands präzisierende Erläuterungen notwendig, um neue Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Pflicht für Unterlegekeil und Feuerlöscher gefordert

Mit Blick auf die Verkehrssicherheit bringt L-drive Schweiz zudem zusätzliche Anträge ein. So sollen bei Elektro-Nutzfahrzeugen bis 4,25 Tonnen auch die Vorschriften zum Anbringen von Unterlegkeilen gelten. Ebenso lehnt der Verband die geplante Ausnahme von der Feuerlöscherpflicht für diese Fahrzeuge ab. Brandereignisse bei Elektrofahrzeugen können schwerwiegende Folgen haben. Der Schutz der Fahrzeuglenkenden und der Einsatzkräfte muss oberste Priorität haben.

Unabhängig der rechtlichen Anpassungen weist L-drive Schweiz schliesslich darauf hin, dass schwerere Elektrofahrzeuge neue Anforderungen an Ausbildung, Fahrpraxis und Weiterbildung stellen. Der Verband regt an zu prüfen, ob Ausbildungs- und Prüfungsinhalte entsprechend weiterentwickelt werden sollen.

L-drive positioniert sich damit als konstruktiver, aber klarer Ansprechpartner für Verkehrssicherheit, Ausbildung und Praxistauglichkeit. Ziel bleibt, Innovation und Sicherheit gemeinsam weiterzuentwickeln.

Hier gehts zur Stellungnahme.

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