L-drive Schweiz bringt Fragezeichen an und fordert Massnahmen
L-drive Schweiz als Dachorganisation der Fahrlehrer:innen bringt zahlreiche Fragezeichen an der Evaluation des Bundesamtes für Strassen ASTRA zur verlängerten Lernphase an. Gefordert sind zudem jetzt gezielte Massnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Der Berufsverband der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer anerkennt den grossen Aufwand des ASTRA bei der Evaluation der verlängerten Lernphase. Gleichzeitig macht L-drive Schweiz auf methodische Grenzen aufmerksam und fordert gezielte Massnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit.
L-drive Schweiz, der Berufsverband der diplomierten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Schweiz, hat den Evaluationsbericht des Bundesamts für Strassen (ASTRA) sowie den begleitenden Technischen Bericht sorgfältig geprüft. Wir anerkennen den erheblichen methodischen Aufwand, den das ASTRA bei der Durchführung dieser Evaluation betrieben hat, und begrüssen die Transparenz, mit der die Methodik im Technischen Bericht dokumentiert wurde.
Gleichwohl sehen wir uns als Fachverband verpflichtet, auf methodische Grenzen hinzuweisen, die einer uneingeschränkten rechtspolitischen Verwertung der Ergebnisse entgegenstehen.
Was der Bericht zeigt — und was er nicht zeigen kann
Der Bericht belegt, dass die Lernphase von mindestens einem Jahr zu mehr privat begleiteten Fahrstunden geführt hat. Dies ist ein erwünschter Effekt der Neuregelung. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass die professionell begleiteten Fahrstunden mit diplomierten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern signifikant zurückgegangen sind — im Median von 20 auf 16 Stunden. Dieser Befund verdient besondere Aufmerksamkeit.
Die im Bericht ausgewiesene Reduktion der Unfallrate um rund 18 % im ersten Jahr nach der Führerprüfung ist ein positives Signal. L-drive Schweiz teilt das Ziel einer höheren Verkehrssicherheit. Wir weisen jedoch auf folgende methodische Einschränkungen hin, die einer abschliessenden Beurteilung entgegenstehen:
Die Unfallrate wird nicht an der tatsächlichen Fahrleistung (Fahrzeugkilometern) gemessen, sondern an der Anzahl der Lernfahrausweisinhaber. Da die Fahrleistung nach der Neuregelung nachweislich gestiegen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der ausgewiesene Rückgang der Unfallrate die tatsächliche Risikoreduktion überschätzt. Dieses Messproblem räumt der Bericht selbst ein.
Die COVID-19-Pandemie fällt mitten in den «Vorher»-Beobachtungszeitraum. Deren Einfluss auf Unfallzahlen und Mobilitätsverhalten ist nicht isoliert worden. Eine unabhängige Sensitivitätsanalyse fehlt.
Der Beobachtungshorizont beschränkt sich auf das erste Jahr nach der Führerprüfung. Belastbare Aussagen über die Dauerhaftigkeit der beobachteten Sicherheitsgewinne sind auf dieser Grundlage nicht möglich.
Die Qualität der Begleitung ist entscheidend — nicht nur die Quantität
Der Bericht misst Fahrerfahrung ausschliesslich in Stunden. Qualitative Unterschiede zwischen professionell begleiteten Fahrstunden und Laienstunden werden nicht erfasst. Aus fachlicher Sicht ist jedoch unbestritten, dass eine diplomierte Fahrlehrerin oder ein diplomierter Fahrlehrer über pädagogische Kompetenz, Gefahrenerkennung und didaktische Methodik verfügt, die Laienpersonen strukturell nicht in gleichem Mass einbringen können. Der Bericht selbst zeigt, dass das Gefahrenbewusstsein der Neulenkenden nach der Neuregelung leicht gesunken ist — ein Befund, der in diesem Kontext nicht bagatellisiert werden darf.
Unsere Forderungen
L-drive Schweiz fordert vor einer abschliessenden rechtspolitischen Beurteilung durch den Bundesrat:
Erstens eine institutionell unabhängige Folgestudie mit längerem Beobachtungshorizont und kilometerbasierter Exposition, wie sie Art. 151m VZV dem Sinn nach gebietet.
Zweitens die Einführung von Qualitätsstandards für Begleitpersonen bei privat begleiteten Lernfahrten — analog zu den Regelungen in Österreich (sieben Jahre Fahrausweis, theoretische Einweisung mit Fahrlehrer), Deutschland (30 Jahre, fünf Jahre Fahrausweis, Einweisung) und Frankreich (fünf Jahre Fahrausweis, keine Entzugsdelikte). Die heutige Schweizer Regelung stellt keine vergleichbaren Anforderungen an Begleitpersonen.
Drittens eine Qualitätsmessung der Lernphase: Künftige Evaluationen müssen nicht nur die Anzahl der Fahrstunden, sondern auch die Qualität der Begleitung erfassen. Wir bieten unsere fachliche Mitarbeit bei der Entwicklung entsprechender Indikatoren an.