Vernehmlassung

L-drive Schweiz gegen Verkehrsexpert:innen ohne CH-Führerausweis

Verkehrsexpert:innen, die Fahrzeug- und Führerprüfungen abnehmen, sollen in Zukunft keinen spezifisch schweizerischen Führerausweis mehr besitzen müssen. L-drive Schweiz lehnt dieses Ansinnen der Bundesbehörden klar ab.

Wegen des Fachkräftemangels möchte das UVEK auf Wunsch der Kantone im Rahmen der Vorlage zu den Verkehrsflächen für den Langsamverkehr auch gleich ein separates Thema abhandeln: Verkehrsexpert:innen, die Fahrzeug- und Führerprüfungen abnehmen, sollen keinen spezifisch schweizerischen Führerausweis mehr besitzen müssen. Ein ausländischer Führerausweis der Kategorie B oder C nach der Richtlinie 2006/126/EG soll neu ausreichend sein, um Prüfungen abnehmen zu können.

L-drive Schweiz lehnt das Ansinnen der Bundesbehörden klar ab: «Verkehrsexpert:innen müssen mit den hiesigen Verhältnissen vertraut sein», so die Dachorganisation der Schweizer Fahrlehrer:innen.

Das schweizerische Recht, insbesondere das Strassenverkehrsrecht, die Verkehrsregeln und die Signalisation, Zulassungsrecht, Haftpflichtrecht, Strafrecht sowie das schweizerische Fahrlehrerrecht weisen eine Reihe von Besonderheiten auf, die Verkehrsexpert:innen vertraut sein müssen. Personen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, sind mit diesen besonderen schweizerischen Verhältnissen nicht vertraut, da sie ihnen in ihrer Ausbildung im Ausland nicht vermittelt worden sind.

Prüfungen müssen den hiesigen Verhältnissen entsprechen

Es ist wichtig, dass Prüfer:innen die Prüfung, für die sie als Expert:innen auftreten, selbst in der Schweiz bestanden haben. Nur dies bietet Gewähr, dass Prüfungen auch weiterhin den hiesigen Verhältnissen entsprechend durchgeführt werden.

Anstelle von ausländischen Fachkräften wäre es sinnvoller, wenn Bund und Kantone in Betracht ziehen würden, für Führerprüfungen – wie beim Verkehrsunterricht (Deliquenten-Schulung) bereits erfolgreich praktiziert – Fahrlehrer:innen als Fachleute beizuziehen. So wie dies bei den den Motorfahrzeugkontrollen MFK, wo in gewissen Kantonen der TCS sowie AGVS-Sektionen Testcenter betreiben, bereits der Fall ist.