L-Drive Schweiz

L-drive Schweiz geht gegen Plattformen vor

Plattformen, die «Fahrbegleitern» einen scheinbar lukrativen Nebenverdienst anbieten, sollen rechtlich bekämpft werden. Dies hat der Vorstand von L-drive Schweiz entschieden.

Seit kurzem suchen Online-Plattformen auf Stellenportalen aktiv Personen, die im Nebenverdienst als «Laienbegleiter» tätig sein möchten. Das Portal driveme-crazy.ch ist dabei bei weitem nicht das einzige «Angebot» im Markt. Portale wie www.rentarentner.ch oder in der Romandie www.chconduite.ch beschreiten einen ähnlichen Weg.

Nach Auffassung von L-drive Schweiz bewegen sich die Plattformen ganz klar im illegalen Bereich. Dagegen vorzugehen, ist jedoch schwieriger. Die Strassenverkehrsämter haben im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht – nach erster Einschätzung – keine Handhabe, gegen die Plattformen und die dahintersteckenden Personen vorzugehen.

Das Problem muss vielmehr auf strafrechtlicher Ebene wegen einer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz gelöst werden. Demnach wird mit Busse bestraft, wer ohne Fahrlehrerausweis berufsmässig Fahrunterricht erteilt (Art. 95 Abs. 3 lit. c SVG). Eine entsprechende Anzeige ist bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden (Kantonspolizei) einzureichen.

L-drive Schweiz hat den vorliegenden Fall von driveme-crazy.ch zum Anlass genommen, um eine Anzeige vorzubereiten, die man in jedem Fall einzureichen gewillt ist, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte und Bund oder Kantone nicht vorgehen können. Der Vorstand von L-drive Schweiz hat entschieden, dass man mit allen Mitteln und konsequent gegen derartiges Geschäftsgebaren vorgehen wird.

Text: Michael Gehrken