L-Drive Schweiz

L-drive Schweiz geht noch konsequenter gegen illegale «Fahrlehrer» vor

L-drive Schweiz will gegen «Pseudo-Fahrlehrer/innen» vorgehen. Wer gewerbsmässig Fahrunterricht ohne Fahrlehrerbewilligung erteilt, soll angezeigt werden.

Illegal (d.h. ohne Fahrlehrerbewilligung) tätige «Pseudo-Fahrlehrer/innen» sind in nahezu allen Kantonen der Schweiz ein grosses Ärgernis. Gegen die Fehlbaren vorzugehen, ist in vielen Fällen allerdings nicht einfach. Der Kantonal-Bernische Autofahrlehrer-Verband KBAV hat in Absprache mit L-drive Schweiz unter Leitung von Rechtsanwältin und L-drive Schweiz-Vizepräsidentin Sarah Schläppi im Kanton Bern vor einiger Zeit eine Anzeige gegen eine illegal tätige Person eingereicht. Hierfür wurde auch ein Detektiv eingesetzt, welcher den Tatbestand dokumentiert hat.

Mit Datum vom 10. Oktober 2022 liegt nun ein Strafbefehl gegen diese Person vor:

Der Strafbefehl hält fest, dass der Fehlbare mit seinem Privat-Fahrzeug mindestens 20 Fahrstunden an Lernfahrerinnen und Lernfahrer angeboten hat, für welche diese jeweils CHF 40.00 pro Stunde bezahlt haben. Die Person gab sich dafür als Fahrlehrer aus und bot gewerbsmässig Fahrstunden an, obwohl sie dafür keine Bewilligung besass. Gemäss Strafbefehl hat der Mann mit dem Anbieten von Fahrstunden gegen das Strassenverkehrsgesetz und die Fahrlehrerverordnung verstossen. Er hat zudem den Wettbewerb der Fahrschulen wissentlich beeinflusst, da er Fahrstunden günstiger angeboten hat und potentielle Kundinnen und Kunden von zugelassenen Fahrlehrern abgeworben hat. Weiter hat er sich gemäss Strafbefehl auch seiner AHV-Beitragspflicht entzogen, da er es unterliess, die mit den Fahrstunden gemachten Einnahmen anzugeben.

Der verurteilte «Pseudo-Fahrlehrer» ist u.a. wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die Fahrlehrerverordnung (FV) sowie gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch gewerbsmässiges Anbieten von Fahrstunden verurteilt worden.

L-drive Schweiz erstellt Muster-Anzeigen

L-drive Schweiz nimmt den Fall/Strafbefehl zum Anlass, um inskünftig noch konsequenter gegen das illegale Anbieten von Fahrstunden vorzugehen. Konkret sollen mit Bezug zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Muster-Anzeigen formuliert werden, die in jedem Kanton eingereicht werden können, wenn es zu Widerhandlungen kommt. Die Muster-Anzeigen werden den Regionalverbänden/Sektionen zugestellt, sobald vorliegend.