Nachdem in den letzten Monaten auf Basis des vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigten Qualifikationsprofil die für den Fahrlehrer-Beruf massgebende Prüfungsordnung und eine entsprechende Wegleitung erarbeitet worden sind, hat die aus dem SFV und der FRE bestehende Trägerschaft des Berufsbildes die Prüfungsordnung gutgeheissen.
Sollten die nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe des «L-drive» stattfindenden Generalversammlungen des SFV und der FRE dem Beitritt der FRE zum SFV sowie einem allfälligen Namenswechsel des SFV (neu: L-drive Schweiz) zustimmen, wird der neu formierte Dachverband L-drive Schweiz auch als Trägerschaft des Berufsbildes fungieren.
Ausführliche Informationen folgen in der «L-drive»-Ausgabe vom Juni.