
Sind Pedale zur Unterbrechung des Gaspedals erlaubt?
Einzelne Kantone haben Fahrschulfahrzeuge mit Zusatz-Pedal für die Gasunterbrechung (z.B. VEIGEL-Doppelsteuerung) nicht mehr zugelassen. Dies sei nicht erlaubt, so die Begründung. Wir klären auf, was Sache ist.
In letzter Zeit gab es vermehrt Diskussionen und Unsicherheiten, ob das zusätzliche Pedal für die Unterbrechung des Gaspedals, wie es beispielsweise bei der VEIGEL-Doppelsteuerung zum Einsatz kommt, in Fahrschulfahrzeugen zugelassen ist. Im Kanton Tessin wurden Fahrschulfahrzeuge mit dieser Vorrichtung scheinbar nicht mehr zugelassen, da angeblich für den Fahrlehrer dieselben Pedale wie für den Fahrschüler zur Verfügung stehen müssen.
Fahrlehrerverordnung gibt klare Antwort
Fakt ist: Nach Artikel 10 Absatz 2 der Fahrlehrerverordnung FV muss dem/der Fahrlehrer:in in Fahrschulfahrzeugen der Kategorie B mindestens dasselbe Pedalsystem zur Verfügung stehen wie dem/der Fahrschüler:in. Konkret heisst es: «In Fahrschulfahrzeugen der Kategorie B müssen dem Fahrlehrer oder der Fahrlehrerin dieselben fussbetätigten Vorrichtungen zur Verfügung stehen wie dem Fahrschüler oder der Fahrschülerin.»
Dies bedeutet, dass Fahrlehrer:innen mindestens die gleichen Pedale mit entsprechenden Funktionen wie Fahrschüler:innen haben müssen.
Es bedeutet jedoch nicht, dass dem/der Fahrlehrer:in keine weiteren Pedale zur Verfügung stehen dürfen, die Fahrschüler:innen nicht haben. Das zusätzliche Pedal für die Unterbrechung des Gaspedals ist also nach wie vor zulässig.
Diese Informationen hat L-drive Schweiz vom Bundesamt für Strassen ASTRA erhalten. Der Einbau des dritten Pedals ist also weiterhin erlaubt. Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa wurde dementsprechend informiert.