«Verkehr ’45»

Was der Strassenausbau bis 2045 für Fahrausbildung bedeutet

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu «Verkehr ’45» eröffnet. Die Vorlage bündelt den Ausbau von Schiene und Strasse bis 2045. Sie betrifft auch die Nationalstrassen, auf denen Fahrlehrer:innen täglich unterrichten. Die Vernehmlassung läuft bis zum 9. Oktober 2026.

Worum es geht: Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Vorlage «Verkehr ’45» am 19. Juni 2026 eröffnet. Die Vorlage stimmt die Verkehrsprojekte von Strasse und Bahn sowie die Agglomerationsprogramme bis 2045 aufeinander ab. Sie stützt sich auf die Eckwerte vom 28. Januar 2026. Erstmals bündelt der Bund den Ausbau von Bahn und Nationalstrasse in einer gemeinsamen Vorlage. Damit will er die Mobilitätsbedürfnisse verkehrsträgerübergreifend bewältigen.

Nationalstrassen: gezielter Ausbau statt Flächenwachstum

Für den Berufsstand der Fahrlehrer:innen ist der Strassenteil am wichtigsten. Der Bund baut dort aus, wo Stau und Ausweichverkehr besonders häufig auftreten. In den Ausbauschritt 2027 kommen lediglich zwei Projekte der A1:

  • Sechsspuriger Ausbau zwischen Aarau-Ost und der Verzweigung Birrfeld (AG).
  • Sechsspuriger Ausbau zwischen Perly und Bernex (GE).

Bis 2045 plant der Bundesrat acht weitere Abschnitte. Gleichzeitig verfolgt er 31 frühere STEP-Projekte nicht weiter. Deren Umfang beträgt rund 16 Milliarden Franken. Dazu zählen die Abschnitte Le Vengeron–Nyon und Schönbühl–Kirchberg. Das Volk hatte diese in der Abstimmung zum Ausbauschritt 2023 abgelehnt. Stattdessen prüft der Bund betriebliche Massnahmen. Dazu gehört die temporäre Nutzung von Pannenstreifen zu Spitzenzeiten.

Finanzierung und Referendum

Sämtliche Strasseninvestitionen stammen aus dem NAF. Sie sind damit zu 100 Prozent nutzerfinanziert. Der Bahnausbau benötigt dagegen zusätzliche Mittel.
Juristischer Hinweis

Voraussetzung für den Bahnausbau ist die Verlängerung des Mehrwertsteuerpromilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds. Dieses Promille ist bis 2030 befristet. Seine Verlängerung verlangt eine Änderung der Bundesverfassung. Eine Verfassungsänderung untersteht dem obligatorischen Referendum. Volk und Stände entscheiden somit mit doppeltem Mehr.

Bahn und Agglomerationen im Überblick

Bei der Bahn bringt die Vorlage spürbare Verbesserungen. Per 2030 verbessert sich die Verbindung Biel–Genf. Per 2035 folgen der Viertelstundentakt Bern–Zürich und weitere Taktverdichtungen. 68 kleinere Bahnprojekte streicht der Bund jedoch. Ihr Umfang beträgt rund 2,5 Milliarden Franken.

Im Agglomerationsverkehr fliessen 1,68 Milliarden Franken in 40 Agglomerationen.

Was das für Fahrlehrer:innen bedeutet

Der Strassenausbau verändert das Lernumfeld nur langsam, verdient aber Aufmerksamkeit. Mehr sechsspurige Abschnitte in Zukunft verändern das Fahren und Einordnen auf der Autobahn. Temporäre Pannenstreifen verlangen zusätzliche Erklärungen im praktischen Unterricht.

Die Vorlage prägt die Mobilität der nächsten zwanzig Jahre und damit den Ausbildungskontext.

L-drive Schweiz wird sich bis zum 9. Oktober 2026 an der Vernehmlassung beteiligen.