eLFA in der ganzen Schweiz

Was ändert sich mit dem elektronischen Lernfahrausweis?

Ende 2025 wird der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) in allen Kantonen verfügbar sein. Die digitale Lösung vereinfacht Prozesse für Fahrschüler:innen, Behörden und Fahrschulen.

Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) ist Teil der digitalen Verwaltungslösungen im Bereich Strassenverkehr. Nach dem erfolgreichen Pilotbetrieb im Kanton Appenzell Ausserrhoden seit Mai 2024 soll der eLFA Ende 2025 schweizweit eingeführt werden. Bereits seit September kann der eLFA auch in den Kantonen Neuenburg (NE), Bern (BE), Tessin (TI) und Wallis (VS) beantragt werden.

Was ändert sich für Fahrschüler:innen?

Mit dem eLFA wird der Lernfahrausweis vollständig digital. Lernfahrer:innen erhalten ihn künftig direkt aufs Smartphone, unmittelbar nach bestandener Theorieprüfung oder nach Antragstellung.

Der eLFA lässt sich in digitalen Wallets speichern und bei Verkehrskontrollen oder Prüfungen elektronisch vorzeigen – er ist dem bisherigen Ausweis im Kreditkartenformat rechtlich gleichgestellt.

Für Fahrschüler:innen bedeutet das:

  • Keine Wartezeit mehr auf den Postversand
  • Keine verlorenen Ausweise
  • Volle Integration in digitale Fahrschul- oder Lern-Apps
  • Mehr Flexibilität und Alltagstauglichkeit

Was ändert sich für Fahrlehrer:innen?

Auch für Fahrlehrer:innen bringt der eLFA zahlreiche Vorteile im Unterrichtsalltag:

  • Digitale Sichtbarkeit des Lernstatus: Ob ein:e Fahrschüler:in einen gültigen Ausweis besitzt, lässt sich künftig direkt digital überprüfen.
  • Integration in Fahrschulsoftware: In Zukunft soll der eLFA auch mit bestehenden Planungssystemen und Apps kompatibel sein.
  • Weniger Papier, mehr Effizienz: Der Aufwand für manuelle Dokumentationen oder Nachfragen bei den Behörden sinkt.
  • Klarheit bei Prüfungsanmeldung: Da alle Daten zentral erfasst sind, gibt es weniger Missverständnisse bei Prüfungszulassungen.

Für die Strassenverkehrsämter und Polizeibehörden bedeutet der eLFA:

  • Vereinheitlichte Prozesse in allen Kantonen
  • Automatisierte Datenübertragung
  • Digitale Kontrolle durch QR-Scan
  • Weniger physische Dokumente in Umlauf

Datenschutz und technische Umsetzung

Der eLFA wird über eine gesicherte Infrastruktur bereitgestellt. Die Daten liegen dezentral in den jeweiligen kantonalen Fachsystemen. Nur autorisierte Stellen (Polizei, Prüfbehörden, Verkehrsamtsstellen) haben Zugriff. Die technische Basis entspricht den Vorgaben der E-ID-Strategie des Bundes.

Der eLFA ist ein konkreter Schritt in Richtung digitalisierte Fahrausbildung und Verkehrsverwaltung. Für Fahrlehrer:innen bedeutet das: sich mit neuen Tools vertraut machen, Schnittstellen nutzen und den Lernprozess ihrer Schüler:innen künftig auch digital begleiten.

Mit dem Rollout bis Ende 2025 sollten alle Fahrschulen bereit sein, den eLFA in ihren Alltag zu integrieren – sowohl technisch wie auch organisatorisch.

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